COVID-19: Genesene können ab 10. Dezember Attest an der Grenze vorlegen Skip to content

COVID-19: Genesene können ab 10. Dezember Attest an der Grenze vorlegen

Ab dem 10. Dezember müssen Einreisende die eine COVID-19 Erkrankung überstanden haben, sich keinem Test an der Grenze mehr unterziehen, vorausgesetzt, sie können ein ärztliches Attest vorlegen.
Alle anderen Grenzregeln – Test bei Betreten des Landes, fünf Tage Quarantäne und ein weiterer Test, oder wahlweise eine 14-tägge Quarantäne ohne Test – bleiben unverändert bis 1. Februar bestehen. Am 15. Januar will die Regierung dann das weitere Vorgehen ankündigen. Zur Debatte stünden, so Premierministerin Katrín Jakobsdóttir, alles mögliche, auch die Testung im Heimatland plus Zweifachtestung in Island, sowie die Ausgestaltung der fünftägigen Quarantäne, berichtet RÚV.
Die COVID-19 Tests sind jetzt kostenfrei.

Die Grenztestung hatte die Tourismusbranche stark getroffen, doch Chefepidemiologe Þórólfur Guðnason hat wiederholt seine Überzeugung darüber ausgedrückt, dass diese Massnahmen ihren Wert bewiesen hätten, da ein Auffinden von Infektionen an der Grenze die Ausbreitung des Virus hemmt. Er hatte eine Testpflicht für alle gefordert, weil der Verdacht aufgekommen war, dass Einreisende die 14-tägige Quarantäne gewählt hatten, ohne sie einzuhalten.

Nun soll die kostenfreie Test-Variante die Leute dazu bringen, eher den Test als die Quarantäne zu wählen.

Personen, die die Erkrankung bereits durchgemacht haben, stellen nach Ansicht der Gesundheitsbehörden kein Ansteckungsrisiko mehr dar. Allerdings gelten für sie wie für alle anderen auch die allgemeinen Seuchenpräventionsmassnahmen wie Maskenpflicht, Händewaschen und Desinfektion, sowie Abstand halten.

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