Kultus- und Wirtschaftsministerin Lilja Dögg Alfreðsdóttir hat der Regierung den Vorschlag unterbreitet, die isländische Schwimmbadkultur und die Backtradition des isländischen laufabrauð auf die Liste des immateriellen UNESCO Kulturerbes zu bringen.
“Die Schwimmbadkultur hat die isländische Volksseele über Jahrhunderte zusammenwachsen lassen und selten so sehr in Blüte gestanden wie derzeit. Unzählige Angelegenheiten von nationalem Interesse werden in den heissen Bädern des Landes diskutiert. Es ist eine grosse Ehre für jede immaterielle Kultur, auf die UNESCO-Liste zu kommen, und ich glaube, dass die Schwimmbadkultur und die laufabrauð-Backtradition von uns Isländern in der Tat ihren Platz auf dieser Liste haben,” heisst es in einem Memo der Ministerium zu dem Vorhaben.
Im Jahr 2006 war ein Übereinkommen zwischen der UNESCO und Island zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Kraft abgeschlossen worden.
Das Árni Magnússon Institut hatte in Zusammenarbeit mit der UNESCO eine entsprechende Studie ausgearbeitet, in der die Voraussetzungen sowie Zeitrahmen, Ablauf und notwenige Daten für die Nominierung festgelegt wurden.
Aus der Studie geht hervor, dass Schwimmbadkultur und laufabrauð-Backtradition Islands würdiger Beitrag für die UNESCO-Liste sind. Nun kann es für Experten an die Arbeit gehen, den Antrag mit entsprechendem Quellenmaterial zu untermauern.