WM-Reiterausschluss: Reiter im Nationalteam sollen Vorbild sein Skip to content
Photo: LH, Facebook. Berlin 2019.

WM-Reiterausschluss: Reiter im Nationalteam sollen Vorbild sein

Der Ausschluss zweier Teilnehmer aus der isländischen Reiternationalmannschaft, knapp sechs Wochen vor der Weltmeisterschaft der Islandpferde im niederländischen Oirschot, hat in der Pferdewelt mehr als Verwunderung hervorgerufen, immerhin handelte es sich bei beiden Betroffenen um WM-Titelverteidiger.
Dabei sind die Gründe für den Ausschluss unterschiedlich. Der Reiter Jóhann Rúnar Skúlason war schon zuvor wegen Sexualstraftaten aus der isländischen Mannschaft ausgeschlossen worden, der Passreiter Konráð Valur Sveinsson nun aus Gründen, die auch nach dem Wochenende nicht wirklich bekannt sind.

Reitervertrag mit Pflichten
„Alle Reiter, die unter isländischer Fahne antreten und oder in der Nationalmannschaft sind, unterschreiben einen Reitervertrag, und damit die Ethikregeln des Nationalteamgremiums und die Benimmregeln des isländischen Olympiasportverbandes (ÍSI),“ erklärte der Ausschussvorsitzende Kristinn Hugason in einem Interview mit Eidfaxi. „Das gilt für amtierende Weltmeister wie für andere Nationalreiter. Wenn Reiter diesen Vertrag brechen, werden sie angemahnt oder ausgeschlossen, je nach Schwere des Verstosses. Im Vertrag geht es um ganz unterschiedliche Dinge wie Teilnahme an Veranstaltungen des Nationalteams, Kleiderordnung, sportliches Verhalten, Benutzung von Sicherheitsausrüstung, Tierwohl, Rauschmittelkonsum, Verhalten, Benehmen und Informationsfluss. Das Recht einer Person, ihren WM-Titel zu verteidigen, reicht nicht weiter als seine Pflicht gegenüber diesem Vertrag, den er mit der Nationalmannschaft geschlossen hat. Es geht ganz klar aus den Regeln von FEIF und LH hervor, dass Weltmeister, die formal vom jeweiligen Nationalverband registriert werden, sich der Autorität des Nationaltrainers unterwerfen und die Gesetze und Regeln der Nationalmannschaft im jeweiligen Land befolgen müssen.“

Sexualstraftat bedeutet keine Wiederkehr
Beide Reiter sind wegen Vorstössen gegen die Disziplinar- und Ethikregeln vom Nationalteam ausgeschlossen worden, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Im Fall Jóhann Rúnar Skúlason liegen ein älteres und ein neueres Gerichtsurteil wegen sexueller Gewalt vor. „Auf Grundlage des Sportgesetzes sind Personen, die wegen Sexualstraftaten verurteilt wurden, nicht im Sport tätig, und sie können dieses Recht auch niemals zurückerlangen.“
Für Island an einem Turnier teilzunehmen sei weder ein Arbeitsrecht noch ein Menschenrecht, betont Kristinn Hugason.

Einführung von Ethikregeln vor 10 Jahren
Nationaltrainer Sigurjón Bárðarson präzisierte Vísir gegenüber, mit der Vertragsunterzeichnung verzichte ein auserwählter Reiter auf einen bestimmten Lebensstil und werde im Namen der isländischen Nationalmannschaft zum Vorbild im Pferdesport.
Vor gut zehn Jahren habe man innerhalb des Nationalteams eine einheitliche Strategie aufgenommen, um dem Reitsport mehr Bekanntheit und Respekt zu verschaffen und auf eine Stufe mit anderen anerkannten Sportarten zu heben – nicht zuletzt im Hinblick auf geltende Disziplinar- und Ethikregeln. Ein Bewusstsein dafür zu entwickeln habe einige Jahre gedauert, in der man das Team mit fachlicher Hilfe entsprechend geschult habe, schliesslich habe es für alle Reiter, die unter der Flagge des isländischen Olympiasportverbandes antreten, eine Anpassungsphase für die gestiegenen Anforderungen gegeben.
„Heute ist diese Anpassungsphase vorbei, und für die Reiter gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Sportler.“ so Sigurjón.

Zu den Verstössen von Konráð Valur Sveinsson, die zu seinem Ausschluss führten, hüllen sich auch am Montagmorgen alle Sprecher weiterhin in vage Andeutungen und Schweigen. Die Entscheidung basiere jedoch  auf mehreren Vorkomnissen und sei von Nationaltrainer und dem Ernennungsgremium gefällt worden, so LH-Vorstand Guðni Halldórsson gegenüber Eidfaxi.

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