Die von Landwirtschaftsministerin Svandís Svavarsdóttir Ende 2021 eingesetzte Arbeitsgruppe zum Blutstutenthema hat gestern termingerecht ihr Gutachten abgeliefert. Darin waren der gesamte Betrieb, Vorschriften, Kontrolle und rechtliche Vorgaben zur Blutgewinnung aus tragenden und laktierenden Islandstuten unter die Lupe genommen worden.
Aus dem veröffentlichten Report geht hervor, dass der rechtliche Rahmen für die Blutgewinnung äusserst vage und nicht akzeptabel sei, da es sich um eine ziemlich umfangreiche und umstrittene wirtschaftliche Aktivität handle. Eine gesetzliche Befugnis, die Tätigkeit der Blutgewinnung genehmigungspflichtig zu gestalten, liegt nach Ansicht der Arbeitsgrupe bereits vor, daher seien keine gesetzlichen Änderungen erforderlich.
Blutfarming für drei weitere Jahre erlaubt
Die Ministerin hat entschieden, eine Verordnung für die Blutgewinnung aus tragenden Stuten aufzusetzen, welche für drei Jahre Gültigkeit hat. Diese Verordnung wird klar regeln, welche Voraussetzungen die Branche erfüllen muss. Ausserdem setzt sie fest, dass die Aktivität ab sofort genehmigungspflichtig ist – das war sie bis dato nicht gewesen. Mit dem Erlass einer solchen Verordnung würde die unklare Rechtslage des Blutfarmings verbessert. Die Geltungsdauer der Verordnung soll dazu genutzt werden, die Durchführung der Blutgewinnung zu überwachen und über ihre generelle Zukunft zu befinden.
Gleichzeitig hält es die Ministerin für angebracht, eine gesonderte Diskussion über ethische Fragen im Zusammenhang mit der Blutgewinnung zu führen.
Blutgewinnung unterliegt jetzt Genehmigungspflicht
Die Gewinnung von Blut aus tragenden und laktierenden Stuten ist damit ab sofort genehmigungspflichtig und hat strenge Auflagen zu erfüllen. Sie fällt nicht mehr wie bisher unter die Verordnung Nr. 460/2017 über für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Durchführungsbedingungen der neuen Verordnung auf den gleichen Bedingungen basieren, welche die Veterinär- und Lebendmittelaufsichtsbehörde MAST derzeit aufsetzt. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, diese Betriebsvoraussetzungen noch weiter zu verschärfen, vor allem mit Rücksicht auf die Ansichten von Interessensvertretern, mit denen die Gruppe im Vorfeld gsprochen hat. Sie verlangt detaillierte Vorschriften zu Betriebsbedingungen und Stalleinrichtung, zu Kontrolle von Gesundheitszustand und Hufpflege der Stuten, sowie eine Wesensbeurteilung der verwendeten Stuten, ausserdem genaue Vorschriften für die Blutgewinnung selbst und deren interne und externe Überwachung.
Bluthaushalt durch unabhängige Stelle verifizieren lassen
Die Arbeitsgruppe hält es für notwendig, dass eine unabhängige Stelle, wie etwa die Versuchsanstalt Keldur, zumindest zeitlich befristet den Bluthaushalt der Stuten verifiziert. Ausländische Experten hatten kritisiert, dass die gewonnene Blutmenge das Gesamtblutvolumen der eher kleinwüchsigen Pferde bei weitem übersteige.
Die Gruppe sieht auch eine dringende Notwendigkeit, das Alter der verwendeten Stuten zu begrenzen, die Kopfzahlen der Herden zu beschränken und eine Höchstzahl von Stuten festzulegen, die ein Veterinär gleichzeitig bei der Blutgewinnung betreut. Diese Vorschriften waren von MAST bereits im Vorfeld dahingehend geändert worden, so dürfen Stuten von 4 bis 24 Jahren genutzt werden und ein Veterinär darf nicht mehr als drei Pferde gleichzeitig in der Blutgewinnung haben. Nach Ansicht der Arbeitsgruppe ist es normal, dass an jeder Blutgewinnungsbox ein Helfer unter Aufsicht des Veterinärs bereitsteht, um bei Problemen sofort einzugreifen zu können. Im von der Tierschutzorganisation AWF veröffentlichten Video war zu sehen gewesen, wie Stuten im Fixierstand in Panik gerieten und sich in Lebensgefahr brachten, ohne dass jemand in der Nähe war oder eingriff.
Keine Massenproduktion erlauben
Die Arbeitsgruppe schlägt des weiteren vor, dass eine auf Massenproduktion ausgelegte Produktionsform keine Genehmigung erhält, weil dies das Wohl der Tiere in Gefahr bringe.
Die neue Verordnung wird auch die Verantwortung aller Personen, die bei der Blutgewinnung zugegen sind, einzeln festlegen, also wer die Verantwortung für Stuten und Fohlen in welchem Abschnitt des Blutgewinnungsvorgangs trägt, vom Zeitpunkt des Eintreibens in den Paddock bis zum Zeitpunkt, wo die Stuten wieder auf der Weide angelangt sind.
Für die Erstellung des Berichts hatte die Arbeitsgruppe Gespräche mit folgenden Vereinigungen und Personen geführt: Animal Welfare Foundation, Verband der Tierärzte Islands, Tierschutzbund Island, Eggert Gunnarsson (Tierarzt und “Vater” des Blutfarmings), Fachrat Pferdezucht, Fachrat zum Tierwohl, FEIF, Verband der Pferdezüchter, Verband der Pferdetrainer, Ísteka, Í-ESS-Landwirte, Verband der Reitvereine (LH), Verband für Tierschutz in Island, Professor Xavier Manteca Vilanova (EU-Experte für Tierschutz).