Eine neue gesetzliche Bestimmung würde Kleinbrauereien erlauben, ihr Bier vor Ort zu verkaufen. Wie Vísir berichtet, hatte Justizminister Jón Gunnarsson die Bestimmung vorgelegt, nach der Brauereien Bier in Flaschen an Besucher abverkaufen dürften, und zwar ohne komplizierte Bürokratie wie etwa die Beantragung einer Ausschanklizenz oder das Eröffnen eines Lokals mit Alkohollizenz vor Ort.
Ein ähnlicher Vorschlag war schon von Amtsvorgängerin Áslaug Arna Sigurbjörnsdóttir gekommen, jedoch dem Protest der staatlichen Alkoholbehörde ÁTVR zum Opfer gefallen. Damals war argumentiert worden, die vorgeschlagenen Änderungen würden die staatlich betriebenen Alkoholläden benachteiligen.
Gerade erst hatte ÁTVR eine Schlappe einstecken müssen, als das Reykjavíker Bezirksgericht in dem Fall ÁTVR gegen Sante ehf, Santewine SAS und Bjórland zugunsten der drei online operierenden Grosshändler urteilte, die ausserhalb des staatlichen Monopols Alkohol verkaufen. ÁTVR hatte verlangt, dass diese Unternehmen ihren Betrieb einstellen, weil ÁTVR exklusive Rechte am Alkoholverkauf in Island hält.
Die Alkoholbehörde hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Finanzminister Bjarni Benediktsson, in dessen ministerieller Verantwortung ÁTVR steht, hatte jedoch zuvor bereits angegeben, er würde die neue Bestimmung sogar gerne noch weiter gehen lassen, damit traditionelle Onlinegeschäfte für Alkohol in Island erlaubt würden.