Auf vier Schafhöfen im Skagafjörður ist die unheilbare Schafsseuche riða (Scrapie) bestätigt worden, berichtet RÚV. Ausgangspunkt der Seuche, die in der Region seit 20 Jahren nicht mehr vorgekommen war, ist der Hof Stóra-Akrar 1. Die Höfe Syðri Hofdalir, Grænamýri und Hof í Hjaltadal befinden sich alle im gleichen Seuchenschutzgebiet, bestätigte der Bezirkstierarzt des Nordwestlandes, Jón Kolbeinn Jónsson.
Insgesamt geht es um mehr als 2000 Schafe auf den drei Höfen, dazu um die 800 Schafe auf Stóra-Akrar.
Aufgrund der Infektion müssen die Schafe auf allen vier Höfen gekeult werden. Zudem wird zur Zeit noch ermittelt, wohin Lämmer und Böcke innerhalb des Schutzgebietes verkauft worden sind. Abhängig von Untersuchungsergebnissen könnten durch die Lebendverkäufe noch weitere Höfe betroffen sein.
Schafzüchter Gunnar Sigurðsson hat in den vergangenen Tagen schwer unter Gewissensbissen gelitten, wie er im Interview zugibt. Es habe lange gedauert, bis er sich davon erholt habe, und er habe entschieden, dass er keine Schuld trage. Die Familie trauere sehr.
“Da ist diese unglaubliche Trauer. Ich glaube, es gibt nicht viele, die sich leicht damit tun, ihr Lebenswerk zu betrauern, das ist sehr schwer. Zunächst ist das mal das Familienhobby, manche haben Pferde, und wir haben eben Schafe, wir machen das viel zusammen und sind alle darin verbunden.” sagt Gunnar und ringt um Fassung.
Scrapie wurde zuerst im 18. Jh. in Grossbritannien festgestellt. Nach Island kam die unheilbare Krankheit möglicherweise im 19. Jh. durch einen in den Skagafjörður importierten Schafsbock und blieb bis in die 50ger Jahre des letzten Jahrhunderts eher auf den Norden beschränkt. Mit dem Ausbau des Strassensystems und vermehrtem Verkauf von Lebendtieren verbreitete Scrapie sich auch auf andere Landesteile. Um 1978 war die Krankheit bereits auf 104 Höfen angekommen, und 25 von 38 Seuchenschutzgebiete waren betroffen. Mit drakonischen Massnahmen ist es seitdem gelungen, die Krankheit zurückzudrängen.
Ist ein Hof von Scrapie betroffen, genügt es nicht, den gesamten Bestand zu keulen, auch die Gebäude müssen desinfiziert werden, und das Erdreich muss gegen Sand ausgetauscht werden. Die gesamte Heuernte des Scrapiejahres muss vernichtet werden. Betroffene Höfe haben eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren zu absolvieren, bevor sie wieder Tiere halten dürfen. Generell ist es aus Seuchenschutzgründen strikt verboten, lebende Klauentiere, Wolle, Futter und landwirtschaftliches Gerät über die Seuchenschutzgrenzen zu transportieren. Lebende Schafe und Ziegen können nur aus bestimmten, seuchenfreien Gebieten und mit Erlaubnis der Veterniäraufsichtsbehörde erworben werden.