Die Landbesitzer des Eruptionsgebietes um die Geldingadalir haben einem Hubschrauberunternehmen untersagt, mit Kunden auf dem Gebiet zu landen, berichtet das Fréttablaðið. Sie behaupten, die Hubschrauber störten und beeinträchtigten das Wandererlebnis am Vulkanausbruch. Vertreter von Norðurflug gaben an, die von den Landbesitzern verlangten Landegebühren seien exorbitant.
Der seit März andauernde Vulkanausbruch befindet sich auf Privatland, die Länderei Hraun gehört einer Eigentümergemeinschaft von etwa 20 Personen. Am 29. Juni verboten die Landeigentümer per einstweiliger Verfügung dem Unternehmen Norðurflug, in dem Ausbruchsgebiet zu landen. Ein anderes Hubschrauberunternehmen, Halo, landet ebenfalls vor Ort, doch hatte Halo bezüglich der Landegebühr ein Abkommen mit den Leuten von Hraun getroffen.
Norðurflug und die Besitzer von Hraun hatten eine ganze Weile um die Gebühren gefeilscht, doch war es nicht gelungen, eine gemeinsame Preisvorstellung zu finden. Das Hubschrauberunternehmen liess verlauten, es sei bereit, für den Zugang zum Gebiet zu zahlen, die Höhe der Landegebühr (Berichten nach sollen das 20.000 ISK sein) sei viel höher als die Gebühr für eine Landung auf dem Reykjavíker Inlandsflughafen (um die 5000 ISK), wo es zudem Serviceeinrichtungen gebe.
Wenn Landbesitzer Landegebühren für das Ausbruchsgebiet erhöben, dann, so die Unternehmensvertreter, müssten sie dafür auch Leistungen anbieten. Doch dies sei derzeit nicht der Fall.