Quarantänehotel ist Gerichtsurteil zufolge ungesetzlich, Staat geht in Berufung Skip to content
Fosshotel quarantine Reykjavík COVID-19
Photo: Fosshotel/Facebook.

Quarantänehotel ist Gerichtsurteil zufolge ungesetzlich, Staat geht in Berufung

Die isländischen Behörden hatten keine rechtliche Grundlage, um Reisende zum Absitzen ihrer Quarantäne in einem staatlich betriebenen Quarantänehotel zu verpflichten, wenn die Personen geeignete Bedingungen zuhause vorweisen können. Zu diesem Ergebnis ist das Reykjavíker Bezirksgericht gestern bei seiner Urteilsfindung gekommen. Die Behörden wollen dagegen Berufung einlegen.
Bei der heutigen COVID-Pressekonferenz nannte Islands Chefepidemiologe Þórólfur Guðnason das Urteil “bedauerlich” und betonte, die Quarantäne im Hotel sei der beste Weg, um sicherzustellen dass Reisende aus dem Ausland die Quarantänregeln nicht brächen und einen Ausbruch der COVID-19 Erkrankung im Inland verursachten.

Island hatte seine Grenzbestimmungen am 1. April verschärft. Seit diesem Datum müssen alle Reisenden aus Hochrisikogebieten ihre obligatorische fünftägige Quarantäne in staatlich betreuten Quarantäneeinrichtungen absolvieren. Diese Bestimmung war eingeführt worden, nachdem Reisende angetroffen worden waren, die ihre Quarantäne zu locker auslegten bzw. brachen. Auf diese Personen sind Gruppeninfektionen innerhalb der isländischen Gesellschaft zurückzuführen.

Mehrere Quarantänegäste hatten am Wochenende gegen ihre Unterbringung geklagt, gestern abend war das Urteil des Reykjavíker Bezirksgerichtes zu ihren Gunsten verkündet worden. Daraufhin wurden alle Quarantänegäste darüber informiert, dass sie ihre Quarantäne an einem anderen Ort verbringen könnten, wenn sie nachweislich die Bestimmungen dort einhalten können. In einer Regierungsnotiz baten die Gesundheitsbehörden die Gäste dennoch darum, im Hotel zu verbleiben, da dies “der beste Weg ist, die Ausbreitung der COVID-19 Krankheit zu verhindern”.

Mindestens drei Reisende im Quarantänehotel sind positiv auf COVID-19 getestet worden, seit die Einrichtung am 1. April geöffnet wurde.

Chefepidemiologe verlangt Gesetzesänderung
Chefepidemiologe Þórólfur Guðnason drückte seine Enttäuschung über das Urteil aus. In einem Radiointerview am Morgen sagte er, das Urteil “vereitelt eine der effektivsten Massnahmen, die ergriffen worden ist, um zu verhindern, dass dieses Virus ins Land gelangt und sich ausbreiten kann. Wir haben diese Massnahmen auf Fakten aufgebaut, auf Zustände, die nicht in Ordnung waren, und auf diese Art und Weise versucht, zu verhindern, dass dies passiert, dass das Virus hierherkommt. Leider war es so, dass die Leute sich nicht an die Quarantäne gehalten haben. Auf dieser Grundlage habe ich das [obligatorische Hotelquarantäne] vorgeschlagen,” sagte Þórólfur.

Angesichts des Urteils überlegen Gesundheitsministerin Svandís Svavarsdóttir und Þórólfur Guðnason derzeit, welche zusätzlichen Schritte möglich sind, um das Risiko der Viruseinschleppung zu minimieren. Þórólfur drückte seine Hoffnung aus, dass die Regierung den rechtlichen Rahmen rund um die Quarantäneunterbringung zügig ändere, sodass die Massnahme wie beabsichtigt angewendet werden könne.

RÚV berichtet, dass am heutigen Tag Reisende aus Hochrisikogebieten nicht in die staatlich betriebenen Quarantäneeinrichtungen geschickt wurden, wenn sie sie eine adäquate, regelkonforme Unterkunft für die fünf bis sechs Tage nachweisen können.

Ab heute dürfen auch Reisende aus Ländern ausserhalb des Schengengebietes nach Island einreisen, wenn sie ein Impfattest oder ein Attest über eine überstandene COVID-Erkrankung vorlegen. Allerdings müssen auch sie sich an der Grenze einmalig testen lassen, da sie neusten Daten zufolge immer noch das Virus in sich tragen und andere Menschen damit anstecken können.

Wenn der Verdacht besteht, dass jemand die Quarantäne nicht einhalten will (etwa weil die Dauer des Aufenthaltes in Island kürzer ist als die Quarantäne selbst), werden solche Personen ins Quarantänehotel verbracht.

 

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