Quarantänehaus für Reisende aus 16 Ländern ab 27. April Skip to content
Fosshotel quarantine Reykjavík COVID-19
Photo: Fosshotel/Facebook.

Quarantänehaus für Reisende aus 16 Ländern ab 27. April

Gesundheitsministerin Svandís Svavarsdóttir hat heute eine neue Direktive herausgegeben, nach der Einreisende aus 16 Ländern verpflichtend in das staatliche Quarantänehaus geschickt werden.
Ein gestern vom Parlament verabschiedetes Gesetz räumt der Gesundheitsministerin das Recht ein, Personen aus Hochrisikogebieten in eine staatliche Quarantäneeinrichtung zu verbringen. Die Verbringung kann dann nicht mehr beklagt werden. Eine Auflistung der Risikogebiete basiert auf der Einschätzung des Chefepidemiologen.

Die neue Direktive sieht vor, dass Personen, die aus Ländern einreisen, in denen die 14-Tage Neuinfektionsrate über 700 Fälle pro Tag auf 100.000 Einwohner liegt, ausnahmslos ins staatliche Quarantänehaus müssen.
Die aktualisierte Liste umfasst derzeit 16 Staaten, darunter Frankreich, Holland, Kroatien, Polen, Litauen und Bermuda.

Zu Monatsbeginn hatte eine Inzidenzzahl von 500 als Grundlage für einen verpflichtenden Aufenthalt im Quarantänehaus gegolten, nach einem Klagefall war diese Regelung jedoch wegen Ungesetzlichkeit fallengelassen worden. Das Parlament beschloss daraufhin vorgestern Nacht zunächst eine Inzidenzzahl von 1000, die von Fachleuten als viel zu hoch kritisiert wurde. In dieser Liste hätten sich dan nur Polen, Holland, Frankreich und Ungarn befunden.

Nun hat man sich auf auf Empfehlung des Chefepidemiologen hin auf eine 14-Tages Neuinfektionsrate von 700 per 100.000 Einwohner geeinigt, für die eine Zwangsunterbringung gilt.
Reisende aus Ländern mit einer Neuinfektionsrate von 500 bis 699 werden von Flughafen und Fährhafen ins Quarantänehotel geschickt, können jedoch um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen, wenn sie eine quarantänegeeignete Unterkunft nachweisen können. Der Antrag muss zwei Tage vor Anreise gestellt werden.
Die Liste für diese Staaten umfasst ebenfalls 16 Länder, darunter Griechenland, Spanien, Italien, Bulgarien und Estland.

Personen, die aus Ländern anreisen, wo die 14-Tages Neuinfektionsrate unter 500 liegt, können ihre Quarantäne in einer Unterkunft ihrer Wahl absitzen, solange diese den Anforderungen entspricht.

Unter diesem Link findet man die Länderlisten, die vom 27. April bis 6. Mai gültig sind und dann aktualisiert werden. Grundlage jeder Aktualisierung ist die Einschätzung des Chefepidemiologen zur Seuchenlage im internationalen Ausland.

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