Islands Hunde- und Katzenbesitzer wollen mit einer Petition die dem Parlament vorliegende Gesetzesänderung zur Tierhaltung in Mehrfamilienhäusern unterstützen. Bislang ist die Haustierhaltung von der Zustimmung der Hausmiteigentümer abhängig. Bei der gestern aufgesetzten Petition hatten bei Niederschrift bereits 4134 Personen unterzeichnet.
“Haustierbesitzer, die umziehen müssen, landen oft in Schwierigkeiten, wenn sie das Einverständnis ihrer Nachbarn einholen müssen,” heisst es im Petitionstext. “Sie stehen da vor einer schweren Wahl. Entweder müssen sie in ein Haus ziehen, wo sie sich nicht wohlfühlen, oder sie müssen ihr Haustier loswerden.” Ástrós Una Jóhannesdóttir, die die Petition in Gang gesetzt hat, bezeichnet die isländische Sichtweise auf Haustiere in Mehrfamilienhäusern als weitaus konservativer als in den Nachbarländern. “So wie die Dinge heute stehen, werden die Leute ungleich behandelt, jenachdem in was für einem Haus sie wohnen,” sagt sie. Am härtesten treffe das die Armen in der Gesellschaft.
Lösungen suchen wenn Probleme auftreten
Nach geltendem Gesetz müssen zwei Drittel der Hausbewohner der Haustierhaltung zustimmen. Ástrós meint, es sei eine ziemliche Belastung, diesen Genehmigungen hinterherlaufen zu müssen. Sie findet, man könne die Probleme doch auch lösen, wenn sie aufkommen, anstatt von vorneherein von Problemen auszugehen, wenn man Haustierhaltung erlaube. Untersuchungen hätten gezeigt, dass Hunde und Katzen einen positiven Einfluss auf die körperliche und seelische Gesundheit der Menschen ausübten. Auch Kinder profitierten vom Aufwachsen mit Katze oder Hund.
Mehr Offenheit gegenüber Haustierhaltung
Der Gesetzentwurf war von Abgeordneten der Piraten und der Volkspartei vorgelegt worden. So sollen Hausgemeinschaften sich besondere Regeln für die Haustierhaltung setzen, denen alle Bewohner zustimmen.
Ein Verbot der Haustierhaltung wäre dann nur in Einzelfällen mit zwei Drittel aller Stimmen möglich, wenn etwa eine Tierhaltung für Mitbewohner Belästigung, Ungemach oder Störung bringt und der Tierbesitzer sich weigert, etwas daran zu ändern.
Ist ein Bewohner allergisch oder ängstlich, soll eher dieser Bewohner in eine Wohnung mit separatem Eingang ziehen als dass die Freiheit anderer eingeschränkt wird, ein Haustier in den eigenen vier Wänden halten zu können.