Vor der Sommerpause hat das Parlament das isländische Ehegesetz modernisiert. Die Möglichkeit zur Ausnahmegenehmigung für ehewillige Partner unter 18 Jahren wurde beseitigt, ausserdem ist es nun leichter, sich von gewalttätigen Partnern scheiden zu lassen.
In Island dürfen Leute unter 18 Jahren keine Ehe eingehen. Bislang hatte es jedoch die Option einer Ausnahmegenehmigung des Justizministeriums gegeben. Zwischen den Jahren 1998 und 2018 hatten 18 Jugendliche unter 18 Jahren um solch eine Genehmigung ersucht, die meisten von ihnen waren Mädchen und bei Antragstellung 17 Jahre alt gewesen. In einigen Fällen war der männliche Ehepartner über 30 Jahre alt gewesen.
Grundsätzlich gilt, dass isländische Behörden Ehen anerkennen, die in anderen Ländern geschlossen wurden, wenn sie die dortigen Anforderungen erfüllen. Eine Ehe wird jedoch nicht anerkannt, wenn einer der beiden Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschliessung unter 18 Jahren war. Mit der nun erfolgten Änderung soll das isländische Ehegesetz internationalen Anforderungen und Normen zum Ehealter angepasst werden.
Scheidung für Nichtansässige und Gewaltopfer vereinfacht
Das Parlament änderte auch die Bestimmungen zu Scheidungen, wenn keiner der Partner im Land lebt oder isländischer Staatsbürger ist. Jetzt kann ein Ehepartner die Scheidung beantragen, wenn die Eheschliessung in Island stattgefunden hat und er beweisen kann, dass die Scheidung nicht in seinem Land oder in dem Land des derzetigen Aufenthaltes eingereicht werden kann.
Eine weitere Änderung betrifft Scheidungen von gewalttätigen Ehepartnern. Normalerweise müssen Ehepartner zunächst für sechs Monate von Bett und Tisch getrennt leben, bevor sie sich scheiden lassen können. In manchen Fällen können Partner eine sofortige Scheidung verlangen: wenn etwa beiden Parteien mit einer sofortigen Scheidung einverstanden sind, im Fall eines Ehebruchs, wenn das Paar aufgrund von Meinungsverschiedenheiten bereits mindestens zwei Jahre getrennt gelebt hat, oder wenn einer der beiden zum Zeitpunkt der Eheschliessung noch verheiratet war.
Bislang hatten auch Opfer häuslicher Gewalt die sechs Monate Trennung von Tisch und Bett aushalten müssen, wenn ihr Partner die Anwendung von Gewalt nicht zugab. Jetzt können diese Opfer ebenfalls eine sofortige Scheidung einreichen, wenn der Partner die Gewalttat zugibt oder verurteilt wurde, wenn die Polizei einen Bericht über die Gewalttat angefertigt hat oder wenn es einen Krankenbericht oä zu den Verletzungen gibt. Gewaltopfer haben nun zusätzlich auch das Recht auf Eilvorgänge bei der Scheidungsbearbeitung.