Neun Frauen haben den isländischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung ihres Rechts auf einen fairen Prozess verklagt. Die Frauen sind alle Überlebende von Vergewaltigung, häuslicher Gewalt und/oder sexueller Belästigung, die nach dem Verbrechen Anzeige bei der Polizei erstattet hatten. Ihre Fälle wurden von den Ermittlern eingestellt. Unterstützt werden die neun Frauen von 13 Frauenrechtsbewegungen in Island, von denen verlautete, die schwache Position von weiblichen Opfern von Gewalttaten in Island sei ein systemimmanentes Problem.
“Die grosse Mehrheit der Anzeigen von weiblichen Gewaltopfern bei der Polizei werden nicht verhandelt,” heisst es in einer Pressemitteilung der Initiative. “Zahlen zufolge schaffen es nur 17 Prozent aller angezeigten Fälle vor Gericht, während der Rest entweder vom Staatsanwalt eingestellt wird, oder die Polizei stellt ihre Ermittlungen ein. Nur 13 Prozent enden mit einer Verurteilung. Die Fälle wurden vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geschickt, um Aufmerksamkeit für das systemimmanente Problem zu wecken und den isländischen Staat auf internationaler Ebene zu einer Antwort darauf zu bringen, warum die Position von weiblichen Gewaltopfern in Island nachweislich so schwach ist.”
Unzulänglichkeiten im Rechtssystem
Die neun Frauen waren im Alter von 17 bis 42 Jahren, als sie die Verbrechen bei der Polizei anzeigten, die meisten ereigneten sich im Hauptstadtgebiet. Eine gründliche Untersuchung ihrer Fälle durch die Rechtsanwältin Sigrún Ingibjörg Gísladóttir “brachte alle möglichen Unzulänglichkeiten in den Ermittlungen und bei der Fallbehandlung innerhalb des juristischen Systems zutage” heisst es in der Pressemitteilung. Es habe auch “schwerwiegende Unzulänglichkeiten” in den polizeilichen Ermittlungen gegeben.
Insgesamt brauchte die Polizei viel zu lange für die Ermittlungen, sie räumte den Beklagten Monate ein, um sich auf die Befragungen vorzubereiten und ihre Aussagen zu koordinieren, in manchen Fällen führte es zu einer Verjährung, weil es so lange dauerte, den Beklagten zu einem Verhör vorzuladen. In einigen Fällen schaffte die Polizei es nicht, Schlüsselzeugen für die Befragung anzubringen, oder ignorierte Zeugenaussagen, die das Opfer stützten. Sie war auch nicht in der Lage, vorliegende Beweise zu bewerten, darunter körperliche Verletzungen, Beschädigung von Eigentum und psychologische Gutachten.
“Sind 13 Prozent Gerechtigkeit genug?”
Die 13 Vereinigungen, darunter auch die Reykjavíker Zufluchtsstätte für Frauen, Beratungszentren, die Isländische Frauenrechtsorganisation und UN Women Iceland, hielten heute eine Pressekonferenz ab, um die Initiative vorzustellen. Bereits am vergangenen Wochenende hatten sie ein Video veröffentlicht, welches visuell erklärt, wieviele sexuelle Missbräuche auf dem Weg zum Richter verloren gehen. Das Video endet mit der Frage: “Sind 13 Prozent Gerechtigkeit genug?”
Die Organisationen fordern sofortige Änderungen, um die Position der weiblichen Opfer von Gewaltverbrechen innerhalb des Rechtssystems zu stärken. Diese Änderungen beinhalten, dass sie direkter in das Verfahren mit eingebunden werden, “nicht nur um ihre rechtliche Lage gegenüber dem Staat zu stärken. Heute sind Opfer nur Zeugen ihrer eigenen Fälle und haben daher kaum Rechte, den Fortgang zu verfolgen oder Kommentare abzugeben.”
Die Organisationen fordern auch mehr finanzielle Mittel für Ermittlungen und Verfolgungen von Fällen sexueller Gewalt und Gewalt zwischen Personen mit intimer Beziehung.
Der Pressemitteilung zufolge sei man sich bewusst, dass der Europäische Gerichtshof der Menschenrechte viele Fälle auf dem Tisch liegen habe und “die meisten Fälle zurückweise. Die Erwartungen auf eine substantielle Enscheidung zugunsten der Antragsteller sind daher gedämpft.”
Der Prozess könnte fünf bis sechs Jahre dauern, in naher Zukunft wird es daher keine Ergebnisse geben.