Missbrauchtes Aupair erhält Aufenthaltserlaubnis zurück Skip to content

Missbrauchtes Aupair erhält Aufenthaltserlaubnis zurück

Der Beschwerdeausschuss hat die Entscheidung der isländischen Einwanderungsbehörde (ÚTL) aufgehoben, einem jungen Aupair von den Philippinen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen, nachdem sie ihren Vertrag mit ihrer Pflegefamilie gekündigt hatte. In einem Beschwerdebrief beschrieb die Frau lange Arbeitstage und nicht hinnehmbare Zustände, etwa dass sie kein eigenes Zimmer bekommen habe, sondern in einer Abstellkammer mit provisorischem Vorhang statt einer Tür untergebracht worden war, berichtet RÚV.

Die Frau war im Mai letzten Jahres nach Island gekommen, um eine Aupair-Stelle anzutreten. Dafür erhalten Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis in Island, und ÚTL führt auf seiner Webseite detaillierte Anweisungen auf, wie eine solche Aupair-Anstellung auszusehen hat.
In ihrem Beschwerdebrief gab die Frau an, dass ihr im Vorfeld von der Aupair-Mutter ein eigenes Zimmer versprochen worden war. Bei der Ankunft sah die Sache allerdings anders aus, und das Zimmer stellte sich als kleine Abstellkammer mit Vorhang heraus. Überdies ging die Familie nach Angaben der jungen Frau in der Kammer zu allen Tageszeiten ein und aus.

12-Stunden Arbeitstag und Rauswurf
Ihr Arbeitspensum hätte die in der Branche übliche Kinderbetreuung sowie leichte Hausarbeiten umfasst. Stattdessen musste sie den gesamten Hausputz erledigen, die Autos der Familie putzen und im Unternehmen der Eltern arbeiten. Um all diese Tätigkeiten bis zur Heimkehr der Kinder zu erledigen, hatte sie um acht Uhr morgens beginnen und bis 14 Uhr arbeiten müssen. Zwei Stunden später kamen die drei jüngeren Kinder nach Hause, die es bis zum Abendessen zu betreuen galt. Nach dem Abendessen musste sie aufräumen und gegebenenfalls weiter putzen. Ihr Arbeitstag endete selten vor 21 Uhr.

Sie schreibt in ihrem Brief an den Beschwerdeausschuss, sie habe sich wegen der Belastung bei ihrer Aupair-Mutter beklagt und zur Antwort bekommen, wenn sie damit nicht klarkomme, könne sie ja gehen, müsse aber sämtliche Kosten wegen der Anstellung tragen. Sie habe daraufhin beschlossen, so nicht weiterzuarbeiten und Zuflucht bei der Aupair-Mutter einer Freundin gesucht. Dort wollte sie gerne als Aupair weiterarbeiten. Die neue Familie wandte sich an die Einwanderungsbehörde und erhielt zur Antwort, dagegen spreche nichts und die junge Frau könne ihre Aupairzeit gerne bei ihnen fortsetzen. Aus dem Beschwerdebrief geht hervor, dass die Familie von der Behörde sozusagen aufgefordert worden war, die junge Frau sofort abzuholen und ihr Zuflucht zu gewähren. Bei dieser Familie ist die junge Frau bis heute als Aupair beschäftigt.

Die erste Familie weigerte sich jedoch, die Vertragsauflösung zu unterzeichnen, bevor nicht alle Reisekosten bezahlt seien.
Im Januar diesen Jahres entzog die Einwanderungsbehörde der jungen Frau die Aufenthaltserlaubnis, weil die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorhanden seien, berichtet Vísir. Daraufhin wandte die Frau sich an den Beschwerdeausschuss.

Belastung und Rauswurf rechtfertigen Vertragsauflösung
Im Gutachten des Ausschusses heisst es, ganz offensichtlich habe eine Vertragsauflösung sowohl mündlich als auch schriftlich vorgelegen, die die erste Aupair-Mutter sich weigerte zu unterzeichnen. Man könne nicht verlangen, dass ein junges Mädchen, welches von den Philippinen herkomme um als Aupair zu arbeiten, eine solche Vertragsauflösung mit Zeugen vor Ort und ähnlichem vornehme.
Hinzu komme, dass die erste Aupairmutter die Anklägerin vor die Wahl gestellt habe, sich entweder mit Arbeitspensum, Arbeitszeiten und anderen Vertrags- und Gesetzesbrüchen einverstanden zu erklären, oder das Haus zu verlassen. Sie habe in der Folge verlangt, dass die Klägerin das Haus unverzüglich verlässt.

Die persönliche Lage der Beschwerdeführerin habe es gestattet, den Vertrag ohne Verzögerung aufzulösen, die Entscheidung von ÚTL, die Aufenthaltsgenehmigung aufgrund fehlender Voraussetzungen zu entziehen, sei damit hinfällig.
Der Beschwerdeausschuss weist darauf hin, dass ein Aupair einen neuen Vertrag mit einer neuen Familie abschliessen darf, wenn alle Voraussetzungen im Rahmen des Ausländergesetzes erfüllt werden. Die Verweildauer insgesamt darf jedoch ein Jahr nicht überschreiten.
Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass die Entscheidung der Einwanderungsbehörde, die Aufenthaltserlaubnis der jungen Frau zu widerrufen, nicht im Einklang mit dem Gesetz stand und hält es daher für angemessen, diese Entscheidung zu widerrufen.

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