Die isländische Veterinäraufsichtsbehörde (MAST) hat die Daten aus der Jagdkontrolle während der Walfangsaison 2022 zusammengetragen. Die per Quote geregelte Jagd auf Finnwale war im Juni letzten Jahres wieder aufgenommen worden, dabei waren 148 Wale getötet worden. MAST sieht besonderen Anlass dafür, sämtliche Daten noch einmal im Detail zu prüfen und dann zu beurteilen ob die Jagd auf Grosswale die Ziele des Tierschutzgesetzes erfüllen kann.
Die erlegten Wale waren alle durch einen aufsichtführenden Veterinär von MAST bei der Anlandung beschaut worden. Ausserdem hatte ein Mitarbeiter der Fischereibehörde die Jagd auf 58 Wale von Bord aus für MAST mitverfolgt. Dabei stellte sich heraus, dass von 148 erlegten Walen 36 Tiere (24%) öfter als einmal beschossen wurden. Von diesen 36 Tieren wurden fünf Wale dreimal beschossen und vier Wale viermal beschossen. Ein Wal mit einer Harpune im Rücken hatte fünf Stunden lang verfolgt werden müssen, aber ohne Erfolg.
Die Kontrolle an Bord während der Jagd auf 58 Wale ergab folgende Ergebnisse:
– 35 Wale (59%) verendeten sofort, nach Definition der internationalen Walfangkommission (IWC) für wann ein Wal als erlegt und tot gilt.
– Als wahrscheinlich gilt, dass fünf krampfende Wale das Bewusstsein sofort oder sehr schnell verloren, damit ist davon auszugehen dass 67% der Wale sofort verendeten oder ihr Bewusstsein schnell oder sofort verloren.
– 14 Wale wurden öfter als einmal beschossen.
– Zwei Wale mussten viermal beschossen werden, und bei dem einen Wal dauerte die Tötung eine Stunde, beim anderen Wal zwei Stunden.
– Die durchschnittliche Dauer zwischen Schuss und Verenden dauerte bei allen Walen, die nicht sofort verendeten, etwa 11,5 Minuten.
MAST ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Hauptziele des Tierschutzgesetzes bei einem grossen Teil der während der Jagd erlegten Grosswale in Island die Tötung zu lange gedauert hat. Die Behörde ist jedoch auch der Auffassung, dass bei der Jagd angesichts der Bedingungen, unter denen diese Jagden durchgeführt werden, die besten bekannten Methoden angewendet wurden. Daher seien die Bestimmungen des Jagdtierschutzgesetzes nicht verletzt worden.
Als nächstes soll nun der Fachrat für Tierschutz die vorliegenden Daten zur Prüfung erhalten und beurteilen, ob die Jagd auf Grosswale überhaupt die Ziele des Tierschutzgesetzes erfüllen kann. Sollte dies der Fall sein, muss die isländische Regierung eine Verordnung über die Durchführung der Waljagd, sowie Mindestanforderugen für eine solche Jagd erlassen.
Die Veterinäraufsichtsbehörde sieht die Notwendigkeit für eine Aufsicht während der kommenden Jagdsaison. Dabei ist zu erwähnen, dass gemäss gültiger Jagdlizenz und Tierschutzgesetz die Verantwortung für eine vertretbare Tötung des Tieres stets bei der ausführenden Partei liegt.
Weitere Informationen erteilt die Leiterin der Veterinäraufsichtsbehörde, Hrönn Ólína Jörundsdóttir.
Naturschutzverbände hatten verlangt dass dem Walfangunternehmen Hvalur hf. die Jagdlizenz für die kommende Saison entzogen wird, berichtet Vísir. Unter anderem hatten sie kritisiert, wie lange es gedauert habe, die obengenannten Daten zu veröffentlichen, weil Hvalur-Chef Kristján Loftsson mehrfach und erfolgreich Einwände geäussert habe.
Die Studie selbst ist auf der Webseite von MAST nicht zu finden.