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Covid 19 Þríeykið
Photo: Covid 19 Þríeykið.

Klagen gegen Zwangsunterbringung landen vor Gericht

Seit dem 1. April müssen alle Einreisenden aus dunkelrot gekennzeichneten Regionen Europas in ein vom Staat angemietetes Hotel in Quarantäne, statt die fünf Tage zwischen den beiden COVID-Tests an einem Ort ihrer Wahl zu verbringen.

In der ersten Nacht wurden 120 Personen in das Hotel nach Reykjavík gebracht, viel weniger als die erwarteten 600, sodass davon ausgegangen werden muss, dass die meisten ihre Flug nach Island abgesagt oder verschoben haben, schreibt Vísir.
Heute befinden sich 165 Personen im Hotel. Bei zwei Personen wurde ein positives Ergebnis gefunden, beide sind in das Pandemiehaus am Rauðarástígur in Isolierung gebracht worden, berichtet RÚV. Zur Zeit wird geprüft, ob infizierte Personen die Isolierungszeit bei sich zuhause verbringen dürfen, wenn sie über entsprechende Wohnmöglichkeiten verfügen und nicht mit einer besonders ansteckenden Variante infiziert sind.

Drei klagten gegen Zwangsunterbringung
Die fünf Tage im Quarantänehotel stiessen nicht überall auf Verständnis, unter anderem weil man sein Zimmer nicht verlassen darf. Diese Vorkehrung muss zur Sicherheit aller eingehalten werden, damit sich die Leute in Fluren und Treppenhäusern nicht begegnen. In der ersten Nacht hatte es Parties gegeben und Leute waren zwischen den Zimmern umhergewandert. Eine Person hat sich Vísir zufolge davongemacht und musste von der Polizei zurückgeholt werden. Die meisten hätten ihre Quarantäne jedoch mit Langmut hingenommen, hiess es von Seiten des Roten Kreuzes.

Bis zum heutigen Samstag haben insgesamt drei Personen Klagen gegen die Unterbringung eingereicht. Auch die Fraktionsvorsitzende der Piraten, Halldóra Mogensen hatte die Unterbringung als gesetzeswidrig bezeichnet, und als einen zu grossen Eingriff in die persönliche Freiheit, vor allem bei Personen, denen ein geeignetes Haus für ihre Quarantäne zur Verfügung stehe. Mehrere Abgeordnete hatten gefordert, dass der parlamentarische Wohlfahrtsausschuss zusammentritt, um die gesetzliche Grundlage zu diskutieren.

Gesetzliche Grundlage umstritten
Chefepidemiologe Þórólfur Guðnason kommentierte, wenn die Bestimmung zur Unterbringung im Quarantänehotel nicht gesetzeskonform sei, würde das allen Seuchenschutzmassnahmen den Boden entziehen. Die Bestimmungen seien notwendig geworden, weil Leute die Quarantäne nicht eingehalten haben – die wichtigste Massnahme im Kampf gegen die Pandemie. Es sei nicht an ihm zu beurteilen, ob hier ein zu grosser Eingriff in das Privatleben der Bürger vorgenommen werde.
“Es ist nicht meine Aufgabe, Stellung zu beziehen, ob hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Das liegt in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums, welches die Regeln aufstellt und Verantwortung dafür trägt, dass das alles in einem gesetzlichen Rahmen passiert,” sagt Þórólfur.
Bei der normalen Quarantäne seien Spaziergänge und kleine Autofahrten erlaubt. Im Quarantänehotel dürfen die Leute ihr Zimmer jedoch nicht verlassen und müssen die Türe geschlossen halten. Ob dies ein zu tiefer Eingriff in das Privatleben sei, wollte Þórólfur nicht beurteilen.

“Die Durchführung kann unterschiedlich ausfallen, je nach den Umständen. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass dort eine Person gefunden wurde, die mit einer Infektion in Quarantäne im Hotel sass. Wir versuchen nur zu verhindern, dass Leute, die in Quarantäne sind, andere anstecken. Wir hatten genau deswegen eine Ausbreitung der Krankheit im Land, sowohl in der dritten Welle als auch gerade erst, vor allem, weil Leute in Quarantäne die Quarantäne nicht einhalten. Die treffen andere Leute, haben Umgang mit anderen, machen genau das was sie nicht tun sollen. Und auf der Grundlage ist beschlossen worden, diesen Weg zu gehen,” erklärt Þórólfur. In einem Gespräch mit RÚV am MIttag sagte er, es sei alles versucht worden, um Ansteckung zu verhindern, und es käme für ihn nicht in Frage, die Vorgehensweise zu ändern.

Wäre es denn möglich, andere Regeln für Personen zu schaffen, die hier arbeiten und leben? “Ich werde dazu nichts sagen, aber ich weise darauf hin, dass die Ansteckungsfälle, von denen ich gesprochen habe, bei Leuten festgestellt wurden, die isländische Staatsbürger sind.” gab er Vísir gegenüber an.

Am Nachmittag wurde bekannt, dass das Gesundheitsministerium Þórólfur auferlegt hat, einen Einspruch auf die beim Gericht eingegangenen Klagen zu formulieren und am Abend abzuliefern.

Quarantäne wird nicht immer ernstgenommen
Aber auch ausländische Touristen nehmen es mit der Quarantäne nicht so ernst. Mitte der Woche wurde ein Fahrzeug beim Sightseeing in Vík angehalten, und es stellte sich heraus, dass zwei der drei Insassen eigentlich in Quarantäne hätten sein sollen. Auch am Vulkanausbruch auf der Halbinsel Reykjanes sind bislang mindestens vier Quarantänebrecher bei Fahrzeugkontrollen auf dem Weg zum Wanderpfad ausfindig gemacht worden.

 

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