Junge Menschen würden laut Umfrage Verkauf von Silvesterknallern verbieten Skip to content
New Year's Eve Fireworks in Reykjavík, 2017.
Photo: Laugarás í Reykjavík.

Junge Menschen würden laut Umfrage Verkauf von Silvesterknallern verbieten

Sechzig Prozent der Isländer zwischen 18 und 24 Jahren würden den Verkauf von Feuerwerkskörpern an Privatnutzer verbieten, berichtet Vísir.
Für die neue Studie von Prósent wurden den Befragten drei Fragen vorgelegt: (a) ob sie selber Feuerwerkskörper kaufen, (b) ob man die Menge an Feuerwerkskörper pro Person beschränken sollte, und (c) ob man den Verkauf von Feuerwerkskörpern an Privatnutzer verbieten sollte.

Erstaunliche 64 Prozent gaben an, keine Feuerwerkskörper zu kaufen, 36 bezeichneten sich als Käufer derselben. Dabei waren Personen vom Land, sowie Männer eher unter den Käufern als Stadtbewohner und Frauen. Unter den Feuerwerksfreunden befinden sich mehrheitlich Personen aus der Altersgruppe 35 bis 44 Jahre, weit aus weniger kaufen Jüngere und Personen älter als 55 Jahre.
Mehr als die Hälfte der Befragten, oder 52 Prozent, findet, die Menge an Feuerwerkskörpern pro Person müsse beschränkt werden, 34 Prozent finden dies nicht notwendig. In der Altergruppe von 18 bis 24 Jahren sprachen sich die meisten dafür aus, die Menge zu beschränken, und hier waren auch Frauen (60%) eher als Männer der Ansicht, es brauche eine Beschränkung, und Stadtbewohner eher als Landbewohner.

Ein Verbot für den Privatgebrauch befürworteten 44 Prozent, 41 Prozent sind gegen ein solches Verbot. Frauen befürworten ein Verbot eher als Männer. In der Gruppe der 18 bis 24-Jährigen sprachen sich sogar 60 Prozent für ein Verbot aus, bei den 55 bis 64-Jährigen wollten nur 38 Prozent den Verkauf von Silvesterknaller an Privatpersonen verbieten.
Die Daten sind zwischen dem 30. Dezember und dem 9. Januar gesammelt worden. Prósent führte die Befragung im Internet aus, von 2300 eingeladenen Personen über 18 Jahren hatten 1118 Personen eine Antwort abgegeben.
In Island dürfen Feuerwerkskörper nur zwischen dem 28. Dezember und 6. Januar verkauft werden, und ausser in der Silvesternacht ist es verboten, sie zwischen 22 Uhr und 10 Uhr abzuschiessen. Verkauft werden Feuerwerkskörper vor allem von den freiwilligen Mitgliedern der regionalen Rettungswachten, die sich unter anderem darüber finanzieren, sowie von Sportvereinen.

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