In der Meerbeckenzucht Laxa fiskeldi ehf. in Reyðarfjörður im Osten des Landes ist in einem Lachs ein Virus festgestellt worden, der die infektiöse Pankreasnekrose (IPN) auslösen kann. Wie es in einer Mitteilung der Veterinäraufsichtsbehörde MAST heisst, ist dies das erste Mal, dass der Virus in isländischen Zuchtlachsen festgestellt wurde. Zuvor war er einmal im Jahr 1999 im Heilbutt gefunden worden.
Bislang ist die Krankheit selbst bei den Lachsen nicht ausgebrochen, und auch nicht in anderen Fischen in Island. IPN kann Schäden im Zuchtbestand verursachen, vor allem in der Frischwasserzucht durch Besamung.
Der Virus wurde in einer Probe während einer Routinekontrolle bei Laxa ehf in Reyðarfjörður gefunden. Der Lachs, bei dem das Virus gefunden wurde, ist gesund, und der Zustand der Lachse in dem betroffenen Zuchtbecken war insgesamt gut.
Das Pathologische Institut der Universität in Keldur arbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit der EU-Forschungsanstalt für Viruserkrankungen bei Wassertieren daran, mehr über das Erbgut des Virus herauszufinden. Die Pathogenität des Virus fällt je nach DNS unterschiedlich aus.
Das Virus ist weltweit in Wasser- und Meerestieren verbreitet, sowohl in wilden Beständen als auch in Zuchtbeständen. Es ist bekannt dass Meeresfische den Virus aufnehmen können, ohne Krankheitssymptome zu zeigen. Es könnte daher sein, dass das entdeckte Virus ein solcher ist, den der Lachs sich über das Meerwasser zugezogen hat.
Das Virus geht nicht auf den Menschen und wird nicht über Fischerzeugnisse übertragen.
Mit Entdeckung des Erregers steht Island nun auf gleicher Stufe wie Australien und Neuseeland, wo das Virus in Meeresfischen entdeckt wurde, jedoch nie im Frischwasser. Beide Staaten sind genau wie Island als IPN-freie Länder registriert.
Die Diagnose des Virus macht deutlich, wie wichtig Überwachung und Seuchenschutz sind, um hierzulande einen guten Krankheitsstand zu halten und einem Ausbruch der IPN-Krankheit im hiesigen Zuchtfischbestand vorzubauen, hier vor allem in den Besamungsstationen.
Die Veterinäraufsichtsbehörde MAST hat vorsichtshalber ein Verbreitungsverbot für Erzeugnisse aus dem Unternehmen im Reyðarfjörður verhängt. Das Verbot gilt bis die Fische aus den Meerwasserbecken geschlachtet worden sind.