Investigativer Journalist gewinnt vor Gericht gegen nordostisländische Polizei Skip to content
Cover of Stundin after an injunction was filed against them for their reporting based on the leaked Glitnir documents.
Photo: Cover of Stundin after an injunction was filed against them for their reporting based on the leaked Glitnir documents. .

Investigativer Journalist gewinnt vor Gericht gegen nordostisländische Polizei

Das Bezirksgericht Nordostisland hat der Berufung von Stundin-Journalist Aðalsteinn Kjartansson stattgegeben, nach der die Rechtmäßigkeit einer Ermittlung zu einer angeblichen Verbreitung von persönlich sensiblem Material durch ihn und anderen Journalisten aus dem gestohlenen Telefon eines Kapitäns der Reederei Samherji festgestellt werden sollte. Der Richter befand, dass die Polizeichefin des Bezirks Nordostisland, Páley Borgþórsdóttir, Aðalsteinn in dieser Angelegenheit zu Unrecht den Status eines Angeklagten verliehen hat, berichtet Vísir.

Gegen vier Journalisten war in Bezug auf Daten aus einem gestohlenen Telefon polizeilich ermittelt worden. Zunächst hatte es danach ausgesehen, dass die Ermittlung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über durchgesickerte Kommunikation zwischen Mitarbeitern von Samherji stand, die sich selbst die „Guerilla-Division“ des Unternehmens nannten. Dann jedoch wurden die Journalisten angeklagt, gegen die Artikel 228 und 229 des Strafgesetzbuches verstossen zu haben, einer Gesetzgebung, die geschaffen worden war, um Opfer von sexueller Gewalt zu schützen. In der Folge erhielten die vier Journalisten den Status von Angeklagten.

Datenerhalt und Prüfung ist journalistische Arbeit
Wie Stundin schreibt, hat das Bezirksgericht Nordostisland nun entschieden, dass die Journalisten kein Gesetz gebrochen haben, indem sie sensible persönliche Daten erhalten und geprüft haben, da es sich genau dabei um die Arbeit eines Journalisten handelt: Daten und Hinweise zu erhalten, und zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, dem nachzugehen.
Im Urteil heisst es weiter, dass es sich beim Akt des Erhalts und Öffnens von Daten, die ohne das Einverständnis des Empfängers übersendet wurden, grundsätzlich um keinen Rechtsbruch handelt.
Dem Urteil zufolge kann aus den Polizeidaten nicht geschlussfolgert werden, dass Schiffkapitän Páll Steingrímsson die Polizei wegen der persönlichen Videos in seinem Smartphone kontaktiert habe. Diese persönlichen  Videos hatte die Polizei jedoch als Grund genommen, um Aðalsteinn zum Angeklagten zu erklären.
Aðalsteinns Anwalt Gunnar Ingi Jóhannsson gab Stundin gegenüber an, das Urteil bestätige nur seine Ansicht, dass der Fall gegen die Journalisten auf Sand gebaut sei.

 

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