Illegale Hausschlachtung sollte Aufmerksamkeit erregen Skip to content
Photo: Dagmar Trodler.

Illegale Hausschlachtung sollte Aufmerksamkeit erregen

Ende September sind auf dem Hof Birkihlíð im Skagafjörður Lämmer auf dem Hof geschlachtet und ihr Fleisch anschliessend auf einem regionalen Bauernmarkt verkauft worden, berichtet bbl.is. Die Unternehmung hatte in Zusammenarbeit mit Matís stattgefunden, einem staatlichem non-profit Unternehmen, welches auf dem Sektor Nahrungsmittelinnovation tätig ist.

Alle Vorgänge der Schlachtung waren nach Vorgaben erfolgt, welche Matís unlängst für ein neues Regelwerk zu Kleinstschlachtung vorgelegt hatte.

Das zum Verkauf angebotene Lammfleisch war speziell gekennzeichnet worden: “aus Kleinstschlachtung in Zusammenarbeit mit Matís”.

Der Verkauf des hausgeschlachteten Fleisches verstiess jedoch gegen geltendes isländisches Gesetz. Matís-Chef Sveinn Margeirsson argumentierte, er habe damit Aufmerksamkeit erregen wollen, dass auf dem Gebiet dringend Veränderungen notwendig seien.

In der vergangenen Woche rief nun die isländische Nahrungsmittelüberwachungsbehörde MAST das in Hofsós verkaufte Fleisch zurück, da die Schlachtung nicht in einem registrierten Schlachthaus und unter der Aufsicht eines offiziell bestallten Tierarztes erfolgt sei, berichtet feykir.is.

In einem Radiointerview mit Visir sagte Sveinn, es sei allgemein bekannt, dass in Island in beträchtlichem Umfang zuhause geschlachtet werde und dass dieses Fleisch nicht nur legal in der Familie verzehrt, sondern auch in Umlauf gebracht werde. Dies sei Steuerhinterziehung und habe dazu geführt, dass die Hausschlachtung einen negativen Beigeschmack bekommen habe. Durchaus mögliche Innovationen und Warenweiterentwicklungen blieben dadurch auf der Strecke. Es sei die Aufgabe von Matís, Innovation und Wertsteigerung der Waren voranzubringen.

Er kritisierte, dass es in Island keine wissenschaftlich fundierte Gefahrenanalyse zu hausgeschlachtetem Fleisch gebe, wie etwa in Deutschland, wo man Lämmer im Alter von bis zu drei Monaten ohne behördliche Kontrolle auf dem Hof schlachten darf. Sein Unternehmen stehe in engem Kontakt zu den deutschen Behörden, die solche Gefahrenanalysen erstellen.

Er finde, dass Island die europäischen Lebensmittelgesetze sehr eng interpretiere. Vielmehr müssten Bauern die Möglichkeit erhalten, sich selbst zu helfen, jeder wisse, dass die wirtschaftliche Lage der Schafbauern nicht gut sei. Ein wiederholter Ruf nach Bestandsverkleinerung spiele nur in die Hände der Grossbauern.

Sveinn wünscht sich, dass ein Schafzüchter, der zuhause schlachtet, um selbst zu vermarkten, als sein eigener Kontrolleur fungiert und mit den staatlichen Kontrollorganen eng zusammenarbeitet. Es müsse jedoch zwingend auch ein Gefahrengutachten geben. Er fordert, dass das ganze System geändert wird, es gehe schliesslich nicht nur um die Bauern, sondern auch um den Kunden, Isländer wie ausländische Touristen, die ein verbessertes Angebot vorfinden könnten, wenn die Kleinstschlachtung legalisiert werde.

Für ein Lamm, welches über das Schlachthaus verkauft wird, erhalten Bauern derzeit um die 300 bis 350 Kronen pro Kilo, das sind etwa 6300 Kronen für ein 18 Kilo schweres Lamm. Möchte ein Landwirt sein Fleisch vom Schlachthof nach Hause holen, kommen 5500 Kronen Schlachtkosten auf ihn zu, wobei Innereien und Fell, beides durchaus wirtschaftlich nutzbar, einbehalten werden. Damit wird Fleisch welches offiziell und legal “ab Hof” vermarktet wird, unverhältnismässig teuer.

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