Die Grabsteinsammlung des Bildhauers Páll Guðmundsson á Húsafelli im Borgarfjörður bleibt an ihrem Ort, und das Gebäude über der Sammlung wird nicht abgerissen. Ein entsprechendes Urteil des zuständigen Bezirksgerichtes hatte den Künstler zuvor dazu verdonnert, das Gebäude heute um 14 Uhr abzureissen, weil sein Nachbar sich damit nicht abfinden konnte. LKW und ein Kran waren bereits in Stellung und das Dach schwebte den ganzen Vormittag über in der Luft, während sich die Gegner mit Vermittlern der Gemeinde in allerletzer Minute auf einen Kompromiss einigten. Nach einer Stunde Aufschub war es um 15 Uhr so weit, ein Abkommen war unterzeichnet, und der Kran setzte das Dach wieder aufs Gebäude über den berühmten Grabsteinen. Fotos von der Aktion gibt es im Nachrichtenlink.
Der medienscheue Bildhauer, der berühmt für seine behauenen Natursteine und die einzigartige Steinharfe ist, hatte seinen Nachbarschaftsstreit zuletzt ausführlich in Facebook-Beiträgen beklagt, als es ganz danach aussah, dass sein Lebenswerk zerstört werden würde.
Die Vorgeschichte des eigentümlichen Rechtsstreits geht auf das Jahr 2015 zurück. Pallis Nachbar Sæmundur Ásgeirsson betreibt das Gästehaus Gamla Bæ in Húsafell 1, südlich der Húsafellskirche, der Bildhauer lebt auf Húsafell 2, nördlich der Kirche. Páll besitzt auch das Landstück Bæjargil, südlich der Kirche.
Im Jahr 2015 stimmte die Gemeinde Borgarbyggð dem Teilflächennutzungsplan zu, nach welchem es gestattet war, das Pakkhús in die Gemarkung Bæjargil umzuziehen, ausserdem wurde eine Baugenehmigung für ein Gebäude über der Grabsteinsammlung in der Bæjargil ausgestellt. Damit war Sæmundur überhaupt nicht einverstanden, denn Bæjargil und sein Gästehaus teilten sich den gleichen Zufahrtsweg.
Er wandte sich an den Entscheidungsausschus für Umwelt und Resourcenfragen, damit die Genehmigungen der Gemeinde zurückgezogen werden, seiner Ansicht nach sei nämlich ein falscher Teil des Grundstücks angegeben worden. Der Ausschuss kam 2018 zu dem Ergebnis, dass der Teilflächennutzungsplan rechtlich nicht in Kraft getreten und daher ungültig sei.
Zu dem Zeitpunkt war das Gebäude bereits fertiggestellt und hatte um die 40 Millionen Kronen gekostet.
Páll schreibt in seinem Facebook-Beitrag, Sæmundur habe zuletzt von ihm verlangt, dass er pro Tag nur 200 Besucher empfange und bei Zuwiderhandlung alle Lizenzen zurückgeben müsse. Ausserdem solle er ihm ein Stück von seinem Land abtreten, damit Sæmundur einen Parkplatz für 10 Fahrzeuge bauen kann. Des weiteren sollte Páll einen Weg von seinem Parkplatz zum geplanten Sommerhausgebiet des Sæmundur bauen.
Páll schreibt, der Weg zu Sæmundurs Gästehaus verlaufe über sein Land, und die Klärgrube liege ebenfalls auf seinem Land.
Von der Gemeinde verlangte der Gästehausbetreiber eine provisorische Betriebsgenehmigung für sein Gästehaus, ausserdem solle Páll sich nicht über die Gäste beschweren dürfen. Schliesslich verlangte Sæmundur einen Schadensersatz von 22.500.000 Kronen wegen Schäden, Unannehmlichkeiten, Verdienstausfalls und wegen der Arbeitsweise der Gemeinde seit 2016.
Páll beschreibt in seinem Betrag seinen Kampf gegen die Behörden um Baugenehmigungen, die ihn Geld und Nerven gekostet habe.
Nun also ist der Streit beigelegt, doch wie RÚV schreibt, hatte Nachbar Sæmundur noch versucht, sich davonzumachen, als es an die Unterschriften ging, und musste von den Vermittlern zum Füllfederhalter zurückgebracht werden.