Einwanderungsbehörde soll Anträge auf Staatsbürgerschaft nicht ans Parlament übergeben haben Skip to content
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Einwanderungsbehörde soll Anträge auf Staatsbürgerschaft nicht ans Parlament übergeben haben

Islands Einwanderungsbehörde (Útlendingarstofnun, ÚTL) weigert sich, Daten zu Anträgen auf eine Staatsbürgerschaft an das Parlament zu übergeben, obwohl die Behörde rechtlich dazu verpflichtet ist und auch schon mehrfach durch den parlamentarischen Justizausschuss aufgefordert worden ist, die Daten auszuhändigen, berichtet das Fréttablaðið. Ausschussmitglieder hatten das Thema vorgestern im Plenarsaal zur Sprache gebracht und den Parlamentspräsidenten aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen.

Für die Beantragung einer isländischen Staatsbürgerschaft stehen dem Antragsteller zwei Wege frei: er kann einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde stellen, oder er kann unter bestimmten Umständen die Staatsbürgerschaft durch das Parlament gewährt bekommen. Letzteres geschieht zweimal um Jahr, dabei handelt es sich meist um Personen in schwierigen Lebenssituationen, die nicht jahrelang auf Antragsbearbeitung warten können. Die Anträge auf Staatsbürgerschaft über das Parlament laufen trotzdem über die Einwanderungsbehörde, elche die notwendigen Daten sammelt und alles relevante Material an das Parlament und den Justizausschuss übergibt. Vor Weihnachten hätte das Parlament einer Gruppe von Antragstellern Staatsbürgerschaft gewähren sollen, doch weil die Einwanderungsbehörde die notwendigen Antragsdokumente nicht weitergeleitet hatte, warten die Antragsteller immer noch.

“Zum dritten Mal ist die Behörde so respektlos gewesen, dem Parlament zu erklären, sie werde die auf Anordnung des Ministers verlangten Dokumente und Informationen nicht aushändigen,” klagte die Abgeordnete der Piratenpartei, Arndís Anna Kristínardóttir Gunnarsdóttir, und wies darauf hin, dass die Entscheidung der Einwanderungsbehörde in Absprache mit Innenminister Jón Gunnarsson erfolgt war, dem die Behörde unterstellt ist. Andere Parlamentarier unterstützten Arndís’ Aufforderung an den Parlamentspräsidenten, in der Angelegenheit aktiv zu werden, darunter Koalitions- wie Oppositionsmitglieder.

Die Linksgrüne Bjarkey Olsen Gunnarsdóttir nannte das Vorgehen vollkommen inakzeptabel und undemokratisch. “Ich finde das unglaublich. Es gibt Gesetze, und an die müssen wir uns halten. Ich habe in dem Unterausschuss gesessen, der sich mit den Anträgen auf Staatsbürgerschaft befasste, und wie hier schon gesagt wurde, hat es Versuche gegeben, die Vorgehensweise zu ändern, und das kann gut sein, dass da etwas geändert werden muss. Aber das passiert nicht einseitig innerhalb des Ministeriums, das passiert durch parlamentarische Arbeit, und daher muss der Ehrenwerte Innenminister intervenieren, um sicherzustellen, dass das Parlament diese Dokumente erhält, um seine Arbeit beenden zu können.”

In den vergangenen zwei Legislaturperioden hatte der Abgeordnete der Piraten, Andrés Ingi Jónsson, einen Sitz in dem Unterausschuss, der sich mit den Anträgen auf Staatsbürgerschaft befasst. In seiner Rede vor dem Parlament sagte er, die Behörde habe wiederholt versucht, mithilfe des Ministeriums Abläufe zu ändern, damit nicht soviele Anträge auf Staatsbürgerschaft an das Parlament übergeben würden. “Zu Beginn der Legislaturperiode bestand der Justizausschuss vor allem aus Neulingen. Man machte sie glauben, dass der in der vorigen Legislaturperiode amtierende Ausschuss einer Änderung der Verfahrensweise zu dem zugestimmt habe, was die Behörde jetzt einseitig erzwingen will. Ich stehe hier, Frau Parlamentspräsidentin, um klarzustellen, dass dies eine Lüge ist. Es ist die Lüge der Einwanderungsbehörde, dass der Justizausschuss der neuen Verfahrensweise zugestimmt hat. Wir haben das in 2018 niemals getan.”

Finanzminister Bjarni Benediktsson hingegen drückte seine Ansicht aus, dass die Anzahl der Staatsbürgerschaften, die das Parlament vergibt, und die nicht auf dem Verwaltungsweg gewährt wird, abnormal hoch sei.

Parlamentspräsidentin Líneik Anna Sævarsdóttir sagte, sie wolle ihren ganzen Einfluss geltend machen, um einen Dialog über die Kommunikation zwischen Enwanderungsbehörde und Justizausschuss zwischen dem Parlament und den ausführenden Behörden in Gang zu bringen.

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