Drei Unternehmen haben beim Arbeits- und Innovationsministerium eine Lizenz für die Waljagd in diesem Sommer beantragt, berichtet RÚV. Bislang hat das Ministerium die Anträge noch nicht beantwortet.
Eingegangen waren sie vom Unternehmen Hvalur ehf. für die Jagd auf Finnwale, sowie von den Unternehmen IP útgerð ehf. und Runo ehf. für die Jagd auf den Minkwal.
Die Fangquote für Finnwale bis zum Jahr 2015 beträgt 209 Tiere, bei den Minkwalen sind es 217 Tiere.
Die Fangsaison läuft nach Reglement der Internationalen Walfangkommission über sechs Monate.
In Island gibt es keine Frist, innerhalb welcher eine Fanglizenz beantragt werden muss. Die Fanglizenz kostet auch keine Gebühr.
Erst kürzlich hatte die Interessensgemeinschaft Jarðvinir eine mehrteilige Klage gegen Hvalur ehf. eingereicht, weil die Lizenz ausgelaufen sei, nachdem in den Jahren 2016 und 2017 nicht gejagt worden war. Nach Ansicht von Jarðvinir ist im Jahr 2018 daraufhin ohne Lizenz gejagt worden, was einen Rechtsbruch darstelle. Des weiteren klagt Jarðvinir die Jagd auf Hybridwale an, sowie die Verwendung von Harpunen. Die Klage umfasst auch die Schlachtung, die unter freiem Himmel stattfindet, und nicht unter einem Schutzdach, wie es das Gesetz vorschreibt. Für letzteres, so war im vergangenen Winter bekannt geworden, hatte Hvalur ehf. den Minister für Fischerei und Landwirtschaft per Email um eine entsprechende Regeländerung gebeten.