Das isländische Gesundheitsamt hat die ab dem 19. August gültigen Quarantäneregeln präzisiert, nachfolgend sind sie in groben Zügen übersetzt.
Alle nach Island Einreisenden müssen ab kommendem Mittwoch, den 19. August, in Quarantäne, unabhängig davon, wie lange sie bleiben wollen, oder zu welchem Zweck ihre Reise dient. Alle Reisenden müssen sich mit einem Formular anmelden, die dort angegebenen Daten werden beim Chefepidemiologen gesammelt und dem polizeilichen Zivilschutz zur Verfügung gestellt, welcher die Aufsicht über die Einhaltung der Quarantäne führt.
Verwendet wird in diesem Dokument der Begriff “homebased quarantine”. Damit ist jede Unterkunft gemeint, die die Erfordernisse eines Quarantäneaufenthaltes erfüllt, also eine vorübergehende Unterkunft mit eigenem Badezimmer/WC, oder einer offiziellen Quarantäneeinrichtung.
Die volle Quarantäne beträgt 14 Tage, sie betrifft Personen, die sich nicht testen lassen wollen, oder die Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Wenn Symptome auftauchen oder das Labor ein positives Ergebnis meldet, wird die Quarantäne zur Isolation verschäft.
Die kurze Quarantäne, die ab kommendem Mittwoch in Verbindung mit zwei Tests möglich ist, unterliegt den gleichen Regeln.
– Eine Person unter Quarantäne muss in ihrer Unterkunft bleiben und sollte jeden Kontakt zu anderen Personen vermeiden. Die Unterkunft muss eine ständige Adresse haben, der Person (oder eine reisende Familie zusammen) müssen eigene Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.
– Die Verwendung von mobilen Wohnmöglichkeiten wie Zelt, Campervan oder ähnliches sind während der Quarantäne nicht gestattet, weil es keine eigene Sanitäranlage gibt und die Reisebeschränkungen nicht eingehalten werden können.
– Auch Gruppenunterkünfte wie Hostels, Wanderhütten, Angelhütten etc. sind aus den gleichen Gründen nicht gestattet, es gibt dort keine eigene Sanitäranlage und keine Möglichkeit, sich separat das Essen zuzubereiten.
– Gästehäuser und Wohnungen, die Personen eine Unterkunft während der Quarantäne anbieten, müssen der Person eigene Sanitäranlagen zur Verfügung stellen. Es darf in solchen Unterkünften keine gemeinsam benutzte Räumlichkeiten, wie Aufenthaltsräume, Küche, Waschraum etc. geben
– Die in Quarantäne befindliche Person darf ihre Unterkunft nur verlassen, wenn es notwendig ist, etwa ärztliche Hilfe aufzusuchen, und dies nur, nachdem sie zuvor mit den Gesundheitsbehörden telefoniert hat (1700 (+354 544 4113) oder Notdienst 112).
– Wenn während der Quarantäne eine Krankheit auftritt oder ein Unfall passiert, und die Person medizinische Hilfe benötigt, muss beim Anruf der Umstand der Quarantäne genannt werden, damit das medizinische Personal entsprechende Vorkehrungen treffen kann.
– Die in Quarantäne befindliche Person darf keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, aber sie darf ein Taxi rufen, oder einen Mietwagen oder private Fahrzeuge benutzen, wenn sie ihre Unterkunft verlässt. Personen mit COVID-Symptomen dürfen auch kein Taxi benutzen. Wenn eine solche Person keine Möglichkeit hat, nach vorherigem Anruf in der Klinik dorthin zu gelangen, kann ein Transport arrangiert werden, doch muss über den Zustand der Person Klarheit herrschen.
– Personen, die die reisebedingte Quarantäne mit dem zweiten Test nach vier Tagen abkürzen wollen, müssen nach dem Test in ihre Unterkunft zurückkehren und dort das Resultat abwarten.
– Die Person unter Quarantäne darf an keiner Art von Versammlung teilnehmen, sei es auf der Arbeit, in der Familie oder unter Freunden, sie darf nicht zur Schule und nicht zur Arbeit.
– Personen in Quarantäne, die während der Quarantäne vom Todesfall im Familien- oder Freundeskreis in Island betroffen sind, dürfen zur Beerdigung gehen, wenn sie sich an die Regeln des social distancing halten. Die Reise sollte so geplant werden, dass das Testergebnis vom Einreisetag vorliegt, bevor die Beerdigung besucht wird.
– Personen unter Quarantäne dürfen nicht einkaufen gehen. Das gilt auch für Lebensmittel und für Produkte aus der Apotheke. Diese Anweisung sollte bei der Wahl der Quarantäneunterkunft bedacht werden.
– Hotels und andere Unterkünfte können einen Zimmerservice bereitstellen, oder Lieferungen von Restaurants oder Supermärkten erlauben.
Reisende sollten bedenken, dass es bei Supermärkten auf dem Land oft keine Lieferoption gibt. In der Hauptstadt bieten mehrere grosse Supermärkte und viele Restaurants einen solchen Service an, man kann die Waren im Internet bestellen und bezahlen.
Wenn Besucher Verwandte oder Freunde in Island haben, können diese beim Einkauf helfen, sollten die Einkäufe jedoch vor der Tür abstellen.
– Wenn Reisende unerwartet in Quarantäne gesetzt werden, weil sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, aber keine Unterkunft für die erforderliche Zeit gebucht haben, können sie in offiziellen Quarantäneunterkünften untergebracht werden, dort kümmern sich das Rote Kreuz und andere Institutionen um die Versorgung.
Das Rote Kreuz hat eine Hotline, die man Tag und Nacht kostenfrei kontaktieren kann, und um Unterstützung, Hilfe und Information bitten kann.
– Personen in Quarantäne dürfen keine Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Schwimmbäder, Theater, Kino, Einkaufszentren und andere Orte besuchen, wo viele Menschen zusammenkommen.
– Personen in Quarantäne dürfen sich nicht in Gemeinschaftsräumlichkeiten aufhalten, wie etwa Treppenhäuser, Waschküchen oder gemeinsam genutzte Höfe oder Gärten. Diese Orte dürfen genutzt werden, aber stets allein bzw. unter Einhaltung der Abstandsregel. Aufzüge dürfen nur alleine genutzt werden.
– Personen in Quarantäne dürfen keine Gäste in ihrer Unterkunft empfangen.
– Personen in Quarantäne dürfen auf den Balkon oder in den privaten Garten, sie dürfen unter Einhaltung der Abstandsregel spazierengehen. Sie dürfen keine Sehenswürdigkeiten, Museen und andere Touristenziele besuchen, sie dürfen auch nicht in die City oder Altstadt.
– Personen in Quarantäne dürfen das Auto benutzen, doch sollten sie Kontakt mit anderen Personen vermeiden. Darunter fällt auch das Drive-in Restaurant.
– Sightseeing ist nicht erlaubt, ebenso das Fahren von Langstrecken (etwa zwischen zwei Städten), ausser bei der Ankunft im Lande, wenn es nötig sein kann, die weiter entfernte Quarantäneunterkunft anzufahren.
– Wenn die Quarantänedauer länger als der Aufenthalt in Island ist, gilt das gleiche für die Abfahrt, dann ist eine längere Autofahrt erlaubt.
-Personen in Quarantäne können ihren Hausmüll rausbringen, unter Beachtung der allgemeingültigen Hygieneregeln. Auch gemeinsam genutzte Oberflächen wie Türgriffe, Treppengeländer, Aufzugknöpfe uä sollten nach Benutzung mit Desinfektionsmittel gereinigt werden.
– Alle weiteren Ausführungen zur Quarantäne auch im Krankheitsfall findet man hier.