Datenschutzurteil zu Informationen aus den sozialen Medien Skip to content

Datenschutzurteil zu Informationen aus den sozialen Medien

Die isländische Datenschutzbehörde hat in einem ihr vorliegenden Fall entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht gegen geltende Datenschutzregeln verstossen hat, als er die Freundesliste eines Angestellten auf der Medienplattform Facebook überprüfte und auf einer Besprechung erwähnte, dass der Betreffende einige Mitarbeiter aus seiner Freundesliste entfernt habe, berichtet RÚV.

Der Angestellte war zu einem Mediationstermin gebeten worden, weil es Schwierigkeiten zwischen ihm und einigen Arbeitskollegen gegeben hatte.
Bei dem Treffen mit Unternehmensleitern und einem Personalexperten ging es darum, dass Mitarbeiter, die mit dem Betroffenen nicht einer Meinung waren, dies in der Kommunikation zu spüren bekommen hätten, unter anderem dadurch, dass der Mann diese Mitarbeiter aus seiner Freundesliste entfernt habe.
Der Mann brachte deswegen eine Klage bei der Datenschutzbehörde vor, mit der Begründung, dass es sich um ungesetzliches Sammeln von personenbezogenen Daten gehandelt habe.

Der Datenschutz sah dies anders. Laut Behördenurteil wird die Verarbeitung personenbezogener Daten über Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber als normaler Teil eines Betriebs angesehen, sofern die Regeln der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. In diesem Fall sei nicht gegen die Regeln verstossen worden.

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