Gesundheitsminister Willum Þór Þórsson hat entschieden, dass Restaurants von den Versammlungsverboten ausgenommen werden, die seit heute gelten. Statt der für alle anderen geltenden 20 Personen dürfen Restaurants nun 50 Personen einlassen. Auch Musikern, die Weihnachtskonzerte abhalten, wurde gestattet, ihre Veranstaltungen nach den bis gestern geltenden Bestimmungen abzuhalten.
Die Ausnahmegenehmigung wurde in Anbetracht der kurzen Vorwarnzeit gewährt. Allerdings müssen sie wie alle anderen um 21 Uhr ihre Türen schliessen und auch weiterhin strenge Seuchenschutzmassnahmen einhalten, wie Zugang zu Handdesinfektionsmitteln gewährleisten, Maskenpflicht und einen Meter Abstand zwischen Tischgemeinschaften, die keine Beziehung untereinander haben.
Ausnahme auch für Konzerte
Am heutigen 23. Dezember wird in Island Þorláksmessa gefeiert, und in Reykjavík duftete es in allen Strassen nach skata, dem fermentierten Rochen, der traditionell zu Mittag gereicht wird. Überall bummeln die Leute durch die Strassen, trinken Kaffee und tätigen allerletzte Weihnachtseinkäufe.
Auch das Weihnachtskonzert von Bubbi Morthens war so eine Tradition, die schon im letzte Jahr ausgefallen war und mit Stand von gestern dann erneut abgeblasen wurde, doch Bubbi und auch Emmsjé Gauti erhielten ebenfalls Ausnahmegenehmigungen und dürfen ihren Konzerte nach den alten Bestimmungen abhalten. Das bedeutet, getrennte Zuhörergruppen von jeweils 500 Personen, die alle einen negativen COVID-Antigentest vorweisen müssen.
In einem Gespräch mit dem Fréttablaðið hatte Chefepidemiologe Þórólfur Guðnason die Ausnahmeregelungen als “vielleicht nicht grade die schlauste Vorgehensweise” bezeichnet. Bei der heutigen COVID-Pressekonferenz sagte er, mit den Ausnahmegenehmigungen lade man die Gefahr zu sich nach Hause ein.
Gestern sind 494 Personen positiv auf das SARS-CoV2 Virus getestet worden, ein neuer Rekord. Am Tag zuvor waren es nur 318 gewesen. Wie schon gestern testeten 51 Personen an der Grenze positiv. Insgesamt 300 positiv getestete Personen hatten sich nicht in Quarantäne befunden.