Nach einer Kabinettssitzung am Morgen hat Gesundheitsminister Willum Þór Þórsson eine Lockerung der Seuchenschutzmassnahmen im Inland angekündigt, die ab heute um Mitternacht in Kraft tritt. Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Quarantäne nach Kontakt mit einem Infizierten, sie entfällt ersatzlos. Damit können sich ab heute Nacht um die 10.000 Personen wieder frei bewegen. Die neuen Bestimmungen gelten bis zum 25. Februar. Wenn bis dahin nichts Gravierendes vorfällt, könnte die Regierung zum Monatsende alle Beschränkungen aufheben.
Zur Zeit müssen Personen in Quarantäne keinen PCR-Test mehr durchführen, um aus der Quarantäne entlassen zu werden. Personen, die Kontakt zu einem COVID-Infizierten hatten, müssen auch keine besonderen Massnahmen mehr beachten, obwohl dies auch weiterhin empfohlen wird. COVID-Infizierte müssen sich jedoch auch weiterhin isolieren.
Die Einreisebestimmungen bleiben vorerst bestehen, allerdings kündigte der Minister an, dass eine Arbeitsgruppe an Vorschlägen arbeite, diese Bestimmungen zu ändern.
Während die Neuinfektionszahlen in Island ansteigen, konnten die Klinikeinweisungen sich seit Jahresbeginn bei 25 bis 45 Patienten einpendeln. Heute befinden sich 38 Patienten in stationärer Behandlung wegen COVID-19, 15 von ihnen wurden wegen einer COVID-Infektion eingeliefert. In den zwei Monaten diesen Jahres sind 10 Personen an COVID-19 gestorben, damit liegt die Zahl der COVID-Opfer in Island bei 54 seit Ausbruch der Pandemie.
Chefepidemiologe Þórólfur Guðnason hatte in seinem Memo an die Regierung angemerkt, dass es starke Hinweise darauf gebe, dass die Infektionszahlen seit den Lockerungen steigen. Mit dem Wegfall der Quarantäne würden neue Fälle unbemerkt bleiben. Trotz der relativ niedrigen Hospitalisierungsrate (0,1 Prozent) kann ein Ansteigen der Infektionszahlen die Belastung der Klinik erhöhen, nicht zuletzt, weil dort zur Zeit mehr als 300 Krankenschwestern in Isolierung sitzen, nachdem sie sich mit COVID-19 angesteckt hatten.
Die aktuellen COVID-Statistiken findet man hier.
Ab Mitternacht gelten folgende Bestimmungen:
Erlaubte Personenzahl an einem Ort – steigt von 50 auf 200 in geschlossenen Räumen, an der frischen Luft gibt es keine Beschränkung.
Geschäfte – keine Beschränkungen
Veranstaltungen – Bis zu 1000 Personen sind erlaubt, wenn es Sitzplätze gibt und jeder einen Mund-Nasenschutz trägt. Pausen und der Verkauf von Erfrischungen in den Pausen sind erlaubt.
Maskenpflicht – überall dort wo der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Fitnesscenter, Schwimmbäder, Skiorte, Spa – keine Beschränkung der Gastzahlen mehr
Sportveranstaltungen und Trainings – Turniere und Trainings sind erlaubt, pro Sitzplatzabteilung 200 Zuschauer
Schulen – sämtliche Beschränlungen sind aufgehoben, ausser den allgemein gültigen Personenzahlbeschränkungen, möglicherweise könnte es Ausnahmen geben. Grundschulen und Kindergärten dürfen Veranstaltungen ohne jede Einschränkungen für die Kinder abhalten
Bars und Restaurants – Einlass bis Mitternacht, alle Gäste müssen das Haus um 1.00 Uhr verlassen haben.