Gesundheitsministerin Svandís Svavarsdóttir hat die Vorschläge von Chefepidemiologen Þórólfur Guðnason zu strengeren Seuchenschutzmassnahmen angenommen und auf der Pressekonferenz der Regierung heute Mittag verkündet. Die Massnahmen treten schon ab heute um Mitternacht in Kraft.
Grösste Veränderung wird die Reduzierung von 20 auf 10 erlaubte Personen an einem Ort sein. Alle offiziellen sportlichen Aktivitäten und Vorstellungen/Aufführungen müssen unterbleiben.
Die Einschränkungen bleiben bis einschliesslich 17. November gültig, können aber währenddessen, wie auch bisher, falls notwendig, angepasst werden.
Die aktuelle Infektionsstatistik findet man auf covid.is.
Kritische Lage in der Uniklinik
Þórólfur hatte schon im Vorfeld angekündigt, dass er aller Voraussicht nach die Massnahmen noch weiter verschärfen werde, weil die Lage in der Universitätsklinik bedingt durch eine Clusterinfektion im eigenen Haus so kritisch sei. In seinem Memo heisst es, dass die Zahl der Infektionen innerhalb der Gesellschaft immer noch hoch seien, obwohl die Massnahmen am 20. Oktober verschäft worden seien. Daher gibt es eine Risiko von Gruppeninfektionen, welche eine noch grössere Belastung für das Gesundheitssystem darstellen.
Die Universitätsklinik befindet sich belastungsbedingt seit vergangenem Wochenende im Krisenzustand, hunderte von nicht unbedingt notwendigen Eingriffen hatten abgesagt werden müssen. Die fünf Quarantänestationen sind voll ausgelastet, die Zahl der stationären COVID-Patienten höher als im Frühjahr, und Ärzte bestätigten, dass die Patienten diesmal kränker seien als während der erste Welle im Frühjahr.
Restriktionen sind notwendiger Schritt
Die Gesundheitsministerin äusserte Verständnis dafür, dass die Restriktionen eine Belastung für die Gesellschaft darstellten, doch seien sie unglücklicherweise der notwendige Schritt, um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu bekommen. Die Regeln seien einfach, auch wenn sie schwierig seien. “Je besser wir sie befolgen, desto kürzer müssen wir mit ihnen leben.”
Die nachfolgenden neuen Regeln gelten für das gesamte Land.
– Maximal 10 Personen sind an einem Ort erlaubt.
– Für Beerdigungen sind 30 Personen erlaubt, beim nachfolgenden Empfang jedoch nur 10 Personen.
– In Supermärkten und Apotheken sind 50 Personen erlaubt.
– Die 10 Personenregel gilt nicht für Regierung, Parlament und Gerichte.
– Wenn in einem Haushalt mehr als 10 Personen leben, gilt die Regel nicht daheim.
– Sportaktivitäten sind drinnen wie draussen nicht gestattet. Fitnesscenter werden geschlossen. Individuelle Ertüchtigung ist erlaubt.
– Kunst- und Theatervorstellungen sind nicht gestattet.
– Schwimmbäder müssen schliessen.
– Bars und Clubs müssen schliessen.
– Restaurants mit Schanklizenz dürfen bis 21 Uhr geöffnet haben.
– Überall dort, wo die Zweimeterregel nicht eingehalten werden kann, muss ein Mundschutz getragen werden.
– Für Kinder, die nach dem Jahr 2015 geboren sind, gelten Zweimeterregel, Versammlungsverbot und Mundschutzpflicht nicht. Zuvor hatte die Grenze bei 2005 als Geburtsjahr gelegen.
update:
– in den grössten Supermärkten gilt die Höchstgrenze von 100 Personen.
– in allen Geschäften gilt Maskenpflicht für alle, auch für Kinder ab 5 Jahren.
– Friseursalons, Beautysalons und Massageeinrichtungen werden geschlossen.
– Fahrstunden, Flugstunden und jeglicher Unterricht, wo die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, finden nicht statt.
Ausnahmen
– Die Ministerin kann Ausnahmegenehmigungen für sozial wichtige Infrastrukturen gewähren, die nicht unterbrochen werden können. Das gilt für das Gesundheitssystem und für den Sozialdienst.
– Die Ministerin kann Ausnahmegenehmigungen für das Verbot von Sportveranstaltungen aussprechen, wie etwa internationale Turniere.
Neue Regeln für den Schulbetrieb sollen in der kommenden Woche verkündet werden.