Die isländische Gesundheitsministerin Svandís Svavarsdóttir hat heute vormittag Änderungen der noch gültigen Seuchenschutzmassnahmen vorgestellt. Diese Regeln gelten bis zum 12. Januar.
Regeln und Leitlinien im Schulwesen bleiben im Wesentlichen bis zum Jahresende unverändert, zum 1. Januar sollen dann neue Regeln für Schüler, Lehrer und Schulmitarbeiter angekündigt werden.
Die ab dem 10. Dezember gültigen Änderungen folgen in fast allen Punkten den Empfehlungen von Chefepidemiologe Þórólfur Guðnason. Nachdem die Fallzahlen Ende November wieder signifikant angestiegen waren, sind sie in den vergangenen Tagen zurückgegangen, und fast alle positiv Getesteten hatten sich bereits in Quarantäne befunden. Aktuelle Zahlen UND Informationen findet man auf Covid.is.
Þórólfur Guðnason hatte die Lage in seinem Empfehlungsschreiben als sensibel bezeichnet und davor gewarnt, dass sie sich jederzeit in beide Richtungen entwickeln könne.
Hier sind nun die neuen Regeln:
Versammlungsverbot: weiterhin 10 Personen, bis auf bestimmte Ausnahmen
Kinder: Regeln zur maximalen Personenzahl, Abstandsregel und Maskenpflicht gelten nicht für Kinder, die 2005 oder später geboren sind.
Geschäfte: Alle Geschäfte dürfen pro 10 qm fünf Personen einlassen, maximal jedoch 100 Personen.
Restaurants: Gestattet werden 15 Gäste pro Räumlichkeit. Die Öffnungszeit wird auf 22 Uhr verlängert. Ab 21 Uhr dürfen keine neuen Gäste eingelassen werden.
Schwimmbäder und heisse Bäder: Dürfen öffnen, aber nur für 50 Prozent der laut Betriebsgenehmigung erlaubten Badegastzahl.
Sport: Das Training von Personen, die 2004 oder früher geboren sind, wird innerhalb des ÍSI in der Oberklasse gestattet, für Sportarten mit und ohne Berührung. Das Training von Athleten in Individualsportarten ist gestattet. Das Training von Kampfsportarten mit Berührung ist nicht gestattet.
Sport in der Allgemeinheit: Es ist grundsätzlich gestattet, organisiertes Training von Sportarten an der freien Luft abzuhalten, die keine Berührung verlangen.
Theater, Kino und andere Kulturveranstaltungen: Dürfen mit maximal 30 Personen auf der Bühne stattfinden, sowohl Proben als auch Aufführungen. Gestattet sind maximal 50 sitzende Zuschauer und bis zu 100 Kinder (2005 oder früher geboren), es besteht Maskenpflicht. Es darf keine Pause geben, Alkoholausschank ist nicht gestattet. Die Sitzplätze müssen numeriert und auf den Namen des Zuschauers registriert werden.
Beerdigungen: Maximale Personenzahl ist 50 Personen.
Die Regelungen gelten vom 10. Dezember bis 12. Januar 2021.
Änderungen im Schulwesen
Die Regel zur Gruppenmischung und Maximalzahl von Kindergartenkindern fällt weg. Damit können Kindergärten während der Feiertage ihren Betrieb reorganisieren, weil Kinder gerne gruppenübergreifend agieren und auch mit anderen Kindergärten Kontakt pflegen.
Leseräume in weiterführenden Schulen und Hochschulen werden für maximal 30 Personen geöffnet.
Neuen Regeln für das Schulwesen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten, werden in Kürze vorgestellt. Die aktuellen Regeln gelten bis zum 31. Dezember.
Sämtliche Massnahmen können jederzeit überprüft und entsprechend angepasst werden, wenn die aktuelle Situation es erfordert.
Gestern war auch das neue COVID-Farbwarnsystem vorgestellt worden. Es funktioniert ähnlich wie das Farbwarnsystem des Wetterdienstes, wobei die Farbe Grau den Normalzustand ohne jegliche Gefahr und Rot die höchste Warnstufe mit akuter Infektionsgefahr darstellt. Für das neue System wurde das Land in Bezirke eingeteilt, sodass es möglich wird, den Farbcode regional an die Seuchenlage anzupassen und entsprechende Schutzmassnahmen für einzelne Bezirk umzusetzen, statt wie derzeit noch üblich, für das gesamte Land.