COVID-19: Lockerungen ab Montag, neues Seuchenschutzgesetz liefert Grundlage für härtere Massnahmen Skip to content
Minister of Agriculture, fisheries and food Svandís Svavarsdóttir
Photo: Svandís Svavarsdóttir.

COVID-19: Lockerungen ab Montag, neues Seuchenschutzgesetz liefert Grundlage für härtere Massnahmen

Gesundheitsministerin Svandís Svavarsdóttir hat heute folgende Lockerungen der COVID-19 Einschränkungen angekündigt, die ab kommenden Montag in Kraft treten:
– Bars, Diskotheken und Spielhöllen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet werden.
– Restaurants mit Alkoholausschank dürfen bis 22 Uhr geöffnet sein, ab 21 Uhr dürfen keine neuen Gäste mehr das Lokal betreten.
– Die Maximalzahl von Besuchern in Museen und von Kunden in grossen Supermärkten wird der Quadratmeterzahl entsprechend auf 150 Personen angehoben.
– Die Maximalzahl von Besuchern kultureller und religiöser Veranstaltungen sowie auf Beerdigungen wird auf 150 Personen angehoben.
– Fitnesscenter und Wellnesscenter dürfen ihre Umkleiden öffnen, in den Bodybuildingeinrichtungen darf unter bestimmten Voraussetzungen wieder trainiert werden, hier gilt die Obergrenze von 20 Personen zur selben Zeit. Jeder Nutzer muss sich vorher registrieren. Alle Geräte müssen nach Benutzung desinfiziert werden, die Gäste dürfen nicht zwischen den Sälen verkehren.
– Alle Regeln und Beschränkungen, die für das Sporttraining und für Wettkämpfe gelten, sind nun auch auf geistige Aktivitäten wie Bridge, Schach und Bingo anzuwenden.
– Weiterhin gilt für sonstige Veranstaltungen die Obergrenze von 20 Personen, sowie generell die Zweimeter-Abstandsregel und die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.

Anders als von Chefepidemiologen Þórólfur Guðnason gestern in den Bereich des Möglichen gezogen, sind Vorschläge zu Regelverschärfungen an den Grenzen bei Justizministerin Áslaug Arna Sigurbjörnsdóttir nicht eingegangen, berichtet mbl.is.

Gestern war im Parlament eine Gesetzesvorlage zur Generalrevision des Seuchenschutzgesetzes einstimmig verabschiedet worden. Das neue Gesetz soll unter anderem die rechtliche Grundlage für durchgreifende Massnahmen an den isländischen Landesgrenzen schaffen. Dazu gehören auch Punkte wie die zwangsweise Quarantäneverbringung von Personen, bei denen der Verdacht einer Infektion besteht, sowie die Möglichkeit, Personen des Landes zu verweisen, wenn sie sich nicht an die in Island geltenden Seuchenschutzregeln halten. Beides war bislang rechtlich nicht möglich gewesen.

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