Campingplätze erhalten Verhaltensmassregeln, Zweimeterregel und Personenzahl beschränkt Skip to content
Photo: Labbað í Öskju.

Campingplätze erhalten Verhaltensmassregeln, Zweimeterregel und Personenzahl beschränkt

Das isländische Gesundheitsamt hat Anweisungen für die Campingplätze des Landes und andere kleinere Übernachtungsmöglichkeiten herausgegeben, die ab dem 4. Mai gültig sind, berichtet RÚV.
Unter anderem dürfen Campingplätze nicht mehr als 50 Personen beherbergen, ausser es besteht die Möglichkeit, das Gelände in voneinander getrennte Seuchenschutzzonen zu unterteilen.
Die Anweisungen gelten für Zeltplätze, Wohnmobilplätze, für die Hütten der Wandervereine, kleinere Gästehäuser, organisierte Touren und andere Outdooraktvitäten.

Für all diese Betriebe gilt, dass niemand das Gelände betreten darf, der in COVID-Quarantäne oder Isolierung ist, oder sich vor weniger als 14 Tagen in Isolierung befinden hat. Auch Personen mit Symptomen wie Erkältung, Husten, Kopfschmerz und Gliederschmerzen dürfen nicht aufs Gelände.

Der Betreiber muss alle gemeinsam genutzten Räumlichkeiten mindestens zweimal am Tag reinigen und desinfizieren. Jeder Person muss das Händewaschen sowie Zugang zu Händedesinfektionsmittel ermöglicht werden.

Ab dem 4. Mai liegt die maximale Personenzahl, die sich an einem Ort versammeln darf, bei 50 Personen, die Zweimeterregel muss eingehalten werden.
Alle Betriebe erhalten eigene Anweisungen. Zeltplätze dürfen nur 50 Gäste aufnehmen, ausser das Gelände ist gross genug, um weitere 50-Mann-Plätze zu schaffen, wobei in jedem Gelände zwei Toiletten vorhanden sein müssen, sowie Platz genug, um die Zweimeterregel einhalten zu können.
Zwischen Zelten, Zeltwagen, Wohnwagen, Wohnmobilen und Wohnanhängern muss ein Abstand von vier Metern eingehalten werden.

Bei organisierten Touren, wie Reittouren, Gletschertouren, Wanderungen etc. gilt ebenfalls die maximale Personenzahl von 50, die Zweimeterregel, im Schnee und auf dem Gletscher gelten hier vier Meter Abstand zwischen Personen.
Die Regeln sind ab dem 4. Mai gültig, bislang ist nicht entschieden worden, für wie lange sie gelten sollen.

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