Bleiberecht aus humanitären Gründen für ägyptische Familie Skip to content
Photo: Facebook.

Bleiberecht aus humanitären Gründen für ägyptische Familie

Der isländische Revisionsausschuss für Immigration hat den Asylantrag der Familie Khedr erneut geprüft und ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zugesprochen, berichtet RÚV. Die sechsköpfige Familie aus Ägypten hatte vor einigen Tagen trotz Protesten aus der Bevölkerung deportiert werden sollen. Dieses Bleiberecht werde nach Angaben des Ausschusses nicht erteilt, weil der Familie bei Rückkehr nach Ägypten Gefahr an Leib und Leben drohe, sondern weil es eine inakzeptable Verzögerung bei der Fallbearbeitung gegeben habe.

Die Familie hatte am 16. September deportiert werden sollen. Als die Polizei am Aufenthaltsort der Familie ankam, fehlte von den Asylbewerbern jede Spur. Derweil hatten Isländer mit einer Kampagne unter dem hashtag #siesindbeimir (#þaueruhjámér) in den sozialen Medien ihre Unterstützung für die Familie gezeigt, sowie die Polizei mit falschen Hinweisen bombardiert.

Familie Khedr hatte sich seit August 2018 in Island aufgehalten und Asyl beantragt, weil der Vater als Mitglied der Muslimischen Bruderschaft politisch verfolgt wurde. Dem Gesetz zufolge erhalten Familien mit Kindern Asyl aus humanitären Gründen, wenn sie länger als 16 Monate auf eine Bearbeitung ihres Antrags warten müssen.
“Sie können aus ihrem Versteck herauskommen, wir haben den Fall gewonnen,” liess der Anwalt der Familie, Magnús Davíð Norðdahl, am Donnerstag wissen. “Die Kinder können wieder zur Schule gehen. Das sind fantastische Neuigkeiten, und sie können ihr Leben nun weiter führen.”
“Das ist ein grosser Sieg für die Familie, und meiner Einschätzung nach, nicht weniger für die isländische Gesellschaft, für die Macht des Kollektivs, welches hier eine Rolle gespielt hat. Die Familie dankt auch all jenem, die sie in dieser Sache unterstützt hat.”

Zu lange Bearbeitungsfrist
Magnús hatte sich an den Revisionsausschuss für Immigration gewandt und dort die erneute Bearbeitung des Falles eingeklagt, nachdem die Deportation nicht stattgefunden hatte. Er hatte seine Klage damit begründet, dass die Behörden keine unabhängige und umfassende Bewertung des Kindeswohls durchgeführt hätten. Das Amt für Einwanderung habe niemals untersucht, ob die Mutter oder die 10-jährige Tochter in einer besonders sensiblen Lage seien, da mehrals 90 Prozent aller Frauen in Ägypten an den Genitalien verstümmelt worden seien.

Bei Überprüfung der Lage kam der Revisionsausshuss zu dem Ergebnis, dass die Gefahr der Genitalverstümmelung im urpsprünglichen Asylantrag nirgendwo erwähnt worden sei, dass es aber genügend Gründe gebe, die Situation der Familie erneut zu prüfen. Dennoch urteilte der Ausschuss, dass das Mädchen nicht in Gefahr schwebe, bei einer Rückkehr nach Ägypten herabwürdigend oder unmenschlich behandelt zu werden.
Die zulässige Bearbeitungsfrist von 16 Monaten für den Asylantrag war jedoch abgelaufen, daher erhält die Familie das Bleiberecht aus humanitären Gründen.

Mangús glaubt, der öffentliche Aufschrei gegen die geplante Deportation habe eine wichtige Rolle bei der Entscheidung gespielt, die Akte zu öffnen und den Asylantrag erneut zu prüfen.
Die Entscheidung der Familie, sich vor ihrer Deportation zu verstecken, sei ein Akt der Verzweiflung gewesen, und in Anbetracht der Umstände verständlich.
“Das ist total verständlich. Das ist was alle Eltern in so einer Lage tun würden, aber ich glaubte daran, dass alles gutgehen würde, und so ist es dann auch gekommen,” meint Magnús. “Wir sind ausgesprochen zufrieden damit.”

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