American Staffordshire Terrier darf auch nach 2. Antrag nicht importiert werden Skip to content

American Staffordshire Terrier darf auch nach 2. Antrag nicht importiert werden

Das Ministerium für Arbeit und Innovation hat die Entscheidung der Veterinäraufsichtsbehörde MAST bekräftigt, den Antrag auf Import eines American Staffordshire Terriers nicht stattzugeben, berichtet RÚV. Begründet wird die Entscheidung damit, dass es sehr schwierig sei, die Rasse von den verbotenen Rassen Pit Bull Terrier und Staffordshire Bull Terrier abzugrenzen. Die Person, die den Hund importieren will, bezeichnete seinen Hund als Mischling, der mit den verbotenen Rassen nichts gemeinsam habe als gemeinsame Vorfahren. Der Fall liegt inzwischen zum zweiten Mal auf dem Tisch des Ministeriums.

Im Februar diesen Jahres hatte die Veterinäraufsichtsbehörde sich des Falles erneut annehmen müssen, da die Begründung für eine Ablehnung als unzureichend galt. Die Behörde kam jedoch zum gleichen Ergebnis, worauf im Sommer die Ablehnung erneut beim Ministerium eingeklagt wurde.
Der Importwillige bezeichnete die Ablehnung als sehr belastend. Der Hund sei ein Mischling aus American Staffordshire Terrier, Boxer und Deutschem Schäferhund. Die Veterinärbehörde sei schon einmal von einem Importbann abgewichen, als sie die Einfuhr eines English Bull Terrier erlaubte.

MAST hingegen begründet seine Entscheidung mit der Vorgeschichte der Hunderasse Staffordshire Bull Terrier, welche ursprünglich aus Grossbritannien stamme und dort als Arbeitshund aber auch im Hundekampf genutzt worden sei. Der Hundekampf sei dort seit 1835 verboten, doch sei die Rasse weiterhin dafür genutzt worden.
Mitte des 19. Jahrhunderts sei die Rasse dann in die USA importiert worden, wo sie als American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, American Bull Terrier oder Yankee Terrier bekannt wurde.
Die amerikanischen Hundezuchtverbände hätten Hunde des Pit Bull Typs nicht anerkannt, weil sie mit Hundekämpfen in Verbindung gebracht wurden. Nach dem Verbot des Hundekampfs auch in den USA wurde die Rasse als Staffordshire Terrier eingetragen, im Jahr 1972 zu American Staffordshire Terrier (AmStaff) geändert. MAST weist darauf hin, dass die Behörde in den vergangenen vier Jahren zwei Anträge auf Import von Hunden dieser Rasse abgelehnt habe, jeweils unter den gleichen Voraussetzungen.
Das Ministerium sieht nun keine Grundlage für eine Ausnahmegenehmigung und bestätigte daher die Entscheidung von MAST zum Importverbot für diesen Hund.

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